
Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V.


Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64am Main e. V.
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

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- Heizkosten im Wirtschaftsplan
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Topthemen
Wohnimmobilienkredite - Neue Richtlinie sorgt für Verunsicherung
Die Zinsen sind historisch niedrig. Ideale Bedingungen für Immobilienkäufer. Wenn da nicht das am 21.03.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wäre. Durch bessere Beratung und strengere Prüfung der Kreditwürdigkeit sollen private Kreditnehmer stärker als bislang vor einer Überforderung geschützt werden, so das erklärte Ziel der Initiatoren. Tatsächlich birgt das Regelwerk jedoch einige Neuigkeiten, die einzelnen Verbrauchergruppen den Weg zum Kredit erheblich erschweren können.
Banken haften – und müssen Regressansprüche befürchten
Die Banken müssen darauf achten, dass sich die Kunden den Wohnungskredit auch leisten können. Das haben sie in der Vergangenheit auch getan, schon allein aus Eigeninteresse. Jetzt müssen sie jedoch nachweisen können, dass sie gründlich geprüft haben, dass der Kunde nach aller Voraussicht die Finanzierung zu seinen Lebzeiten regulär abstatten und auch eine starke Anhebung der Zinsen verkraften kann. Dabei wird nicht nur die Zinsbindungszeit, sondern die gesamte Darlehenslaufzeit betrachtet. Kann eine Bank eine solch gründliche Prüfung nicht nachweisen und kann ein Kunde dann den Kredit nicht ordnungsgemäß bedienen, so haftet die Bank. „Die Banken schauen jetzt nicht mehr so sehr auf vorhandene Werte, sondern auf die Tragfähigkeit des Einkommens“, erläutert Prof. Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg. „Das ist betriebswirtschaftlich richtig so: Kein Finanzunternehmen geht sehenden Auges in die Verwertung der Sicherheiten. Zum anderen sind die Immobilienpreise so stark gestiegen, dass es sinnvoll ist, die Bedeutung des Wertes weniger stark zu gewichten.“ Für alle Privatkunden mit geringem Einkommen, für junge Familien mit geringem oder auch nur einem Einkommen sowie für Rentner wird damit die Vergabe-Messlatte höher gehängt.
Sonderfall Elternzeit
Eine relativ häufige Einzelkonstellation ist, dass eine junge Familie einen Kredit beantragt zu einem Zeitpunkt, wo einer der Partner in Elternzeit ist. „Nach jetzigem Stand der Dinge wird das Einkommen, nach dem Ende der Elternzeit in der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt“, erklärt Prof. Sebastian. „Man tut also so, als ob es die Rückkehroption nicht gibt. Das ist sicherlich ein gravierender Fehler, der auch politisch nicht haltbar ist und sicherlich bald korrigiert wird.“
Renteneintrittsalter und durchschnittliche Lebenserwartung im Blick
Ältere Menschen hatten es bislang schon schwer, einen Kredit zu bekommen. Für alle, deren Darlehenslaufzeit über den Renteneintritt hinausreicht oder die das Rentenalter bereits erreicht haben, kann die neue Richtlinie zum zusätzlichen Hindernis werden. Das gilt etwa für diejenigen, die ihr Haus abbezahlt haben und nun einen Kredit für eine Sanierung oder einen barrierefreien Umbau benötigen. „Dann müssen auch die Einnahmen aus der gesetzlichen Rente und aus privaten Renten oft abzüglich Steuer und Krankenversicherung vorgezeigt werden. Alle Einnahmen müssen belegt werden und auch Ausgaben werden teilweise nicht als Pauschale angesetzt sondern die Lebenshaltungskosten in einer Einzelwertbetrachtung berücksichtigt.“ beschreibt Elgin Gorissen-van Hoek, Vorsitzende des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V. In manch einem Fall kann die Finanzierung auch gesichert werden, indem weitere Vermögenswerte wie Barvermögen, Rückkaufwerte aus Lebensversicherungen oder Guthaben von Bausparverträgen zur Sondertilgung angerechnet oder weitere lastenfreie Immobilien eingebracht werden. „Oftmals besteht eine Lösung darin, die Erben mit zu verpflichten“, schlägt die Finanzplanerin vor. Weniger problematisch ist die Situation derjenigen aus, die vor Jahren ein Einfamilienhaus am Rande der Stadt gebaut oder erworben haben. Das ist jetzt abbezahlt, die Kinder sind aus dem Haus, die Eltern wollen sich verkleinern. Häufig verkaufen sie dann die Immobilie und erwerben eine barrierefreie Wohnung. „Für sie ändert sich durch die Richtlinie nichts, sofern sie durch den Verkauf sehr viel Eigenkapital und zusätzlich eine ausreichend hohe Rente als Einkommen haben. Sie werden nach wie vor problemlos einen Kredit erhalten“, sagt Prof. Sebastian.
Abwicklung der Kreditvergabe nach der neuen Richtlinie
Mit der Richtlinie ist das Vergabeverfahren insgesamt komplexer geworden. Die Banken hatten jedoch viele Monate Zeit, sich darauf vorzubereiten, ihre internen Abläufe und ihre Software entsprechend anzupassen. „Meiner Beobachtung nach läuft die Abwicklung reibungsfrei und ohne wesentlich längere Bearbeitungszeiten“, berichtet Prof. Sebastian. Die Bundesbank konstatierte anlässlich der Veröffentlichung des Bank Lending Survey für das zweite Quartal des Jahres 2016 Mitte Juli: „Während die Kreditvergabestandards im Firmenkunden- und im Konsumentenkreditgeschäft nahezu unverändert blieben, zeigten sich einige der befragten Institute bei der Vergabe von Wohnungsbaukrediten an private Haushalte erneut restriktiver und strafften ihre Richtlinien per saldo deutlich.“ Bundesweite Zahlen zu Wohnimmobilienkreditanträgen, Ablehnungsquoten und Vergabevolumen für das zweite Quartal 2016 lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Einzelne Hinweise gibt es allerdings. So hat beispielsweise der Sparkassenverband Baden-Württemberg einen Rückgang des Finanzierungvolumens um 20 Prozent gemeldet. „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass dies eine vorübergehende Erscheinung ist“, urteilt Prof. Sebastian. Einige Institute seien im Umgang mit der neuen Richtlinie vermutlich anfangs verunsichert gewesen. Klar ist allerdings: Wenn das Finanzierungsvolumen flächendeckend und über einen längeren Zeitraum in diesem Umfang zurückgeht, dann wird der Immobilienmarkt damit empfindlich belastet.
Banken haften – und müssen Regressansprüche befürchten
Die Banken müssen darauf achten, dass sich die Kunden den Wohnungskredit auch leisten können. Das haben sie in der Vergangenheit auch getan, schon allein aus Eigeninteresse. Jetzt müssen sie jedoch nachweisen können, dass sie gründlich geprüft haben, dass der Kunde nach aller Voraussicht die Finanzierung zu seinen Lebzeiten regulär abstatten und auch eine starke Anhebung der Zinsen verkraften kann. Dabei wird nicht nur die Zinsbindungszeit, sondern die gesamte Darlehenslaufzeit betrachtet. Kann eine Bank eine solch gründliche Prüfung nicht nachweisen und kann ein Kunde dann den Kredit nicht ordnungsgemäß bedienen, so haftet die Bank. „Die Banken schauen jetzt nicht mehr so sehr auf vorhandene Werte, sondern auf die Tragfähigkeit des Einkommens“, erläutert Prof. Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg. „Das ist betriebswirtschaftlich richtig so: Kein Finanzunternehmen geht sehenden Auges in die Verwertung der Sicherheiten. Zum anderen sind die Immobilienpreise so stark gestiegen, dass es sinnvoll ist, die Bedeutung des Wertes weniger stark zu gewichten.“ Für alle Privatkunden mit geringem Einkommen, für junge Familien mit geringem oder auch nur einem Einkommen sowie für Rentner wird damit die Vergabe-Messlatte höher gehängt.
Sonderfall Elternzeit
Eine relativ häufige Einzelkonstellation ist, dass eine junge Familie einen Kredit beantragt zu einem Zeitpunkt, wo einer der Partner in Elternzeit ist. „Nach jetzigem Stand der Dinge wird das Einkommen, nach dem Ende der Elternzeit in der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt“, erklärt Prof. Sebastian. „Man tut also so, als ob es die Rückkehroption nicht gibt. Das ist sicherlich ein gravierender Fehler, der auch politisch nicht haltbar ist und sicherlich bald korrigiert wird.“
Renteneintrittsalter und durchschnittliche Lebenserwartung im Blick
Ältere Menschen hatten es bislang schon schwer, einen Kredit zu bekommen. Für alle, deren Darlehenslaufzeit über den Renteneintritt hinausreicht oder die das Rentenalter bereits erreicht haben, kann die neue Richtlinie zum zusätzlichen Hindernis werden. Das gilt etwa für diejenigen, die ihr Haus abbezahlt haben und nun einen Kredit für eine Sanierung oder einen barrierefreien Umbau benötigen. „Dann müssen auch die Einnahmen aus der gesetzlichen Rente und aus privaten Renten oft abzüglich Steuer und Krankenversicherung vorgezeigt werden. Alle Einnahmen müssen belegt werden und auch Ausgaben werden teilweise nicht als Pauschale angesetzt sondern die Lebenshaltungskosten in einer Einzelwertbetrachtung berücksichtigt.“ beschreibt Elgin Gorissen-van Hoek, Vorsitzende des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V. In manch einem Fall kann die Finanzierung auch gesichert werden, indem weitere Vermögenswerte wie Barvermögen, Rückkaufwerte aus Lebensversicherungen oder Guthaben von Bausparverträgen zur Sondertilgung angerechnet oder weitere lastenfreie Immobilien eingebracht werden. „Oftmals besteht eine Lösung darin, die Erben mit zu verpflichten“, schlägt die Finanzplanerin vor. Weniger problematisch ist die Situation derjenigen aus, die vor Jahren ein Einfamilienhaus am Rande der Stadt gebaut oder erworben haben. Das ist jetzt abbezahlt, die Kinder sind aus dem Haus, die Eltern wollen sich verkleinern. Häufig verkaufen sie dann die Immobilie und erwerben eine barrierefreie Wohnung. „Für sie ändert sich durch die Richtlinie nichts, sofern sie durch den Verkauf sehr viel Eigenkapital und zusätzlich eine ausreichend hohe Rente als Einkommen haben. Sie werden nach wie vor problemlos einen Kredit erhalten“, sagt Prof. Sebastian.
Abwicklung der Kreditvergabe nach der neuen Richtlinie
Mit der Richtlinie ist das Vergabeverfahren insgesamt komplexer geworden. Die Banken hatten jedoch viele Monate Zeit, sich darauf vorzubereiten, ihre internen Abläufe und ihre Software entsprechend anzupassen. „Meiner Beobachtung nach läuft die Abwicklung reibungsfrei und ohne wesentlich längere Bearbeitungszeiten“, berichtet Prof. Sebastian. Die Bundesbank konstatierte anlässlich der Veröffentlichung des Bank Lending Survey für das zweite Quartal des Jahres 2016 Mitte Juli: „Während die Kreditvergabestandards im Firmenkunden- und im Konsumentenkreditgeschäft nahezu unverändert blieben, zeigten sich einige der befragten Institute bei der Vergabe von Wohnungsbaukrediten an private Haushalte erneut restriktiver und strafften ihre Richtlinien per saldo deutlich.“ Bundesweite Zahlen zu Wohnimmobilienkreditanträgen, Ablehnungsquoten und Vergabevolumen für das zweite Quartal 2016 lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Einzelne Hinweise gibt es allerdings. So hat beispielsweise der Sparkassenverband Baden-Württemberg einen Rückgang des Finanzierungvolumens um 20 Prozent gemeldet. „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass dies eine vorübergehende Erscheinung ist“, urteilt Prof. Sebastian. Einige Institute seien im Umgang mit der neuen Richtlinie vermutlich anfangs verunsichert gewesen. Klar ist allerdings: Wenn das Finanzierungsvolumen flächendeckend und über einen längeren Zeitraum in diesem Umfang zurückgeht, dann wird der Immobilienmarkt damit empfindlich belastet.
- Aktuelles
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- Beschlussanfechtungsklage
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- Preisentwicklung Baumaterialien
- Zweckentfremdung von Wohnraum
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- Heizkostenabrechnung in WEG
- Anspruch auf Beihilfe
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- Löhne eilen den Mieten davon
- Die jährliche Eigentümerversammlung
- Neue Gesetzgebung 2023
- Verweigerung der Untervermietung
- WEG: Liquidität sichern
- Wohngeldreform
- Lastenzuschuss
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- WEG Wirtschaftspläne
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- Altlast Asbest
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- Gartenhaus
- Neubaustandards im Altbau?
- Vorzeitige Kredit-Beendigung
- Abbruch von Vertragsverhandlungen
- Steuern sparen
- Wer haftet bei Schimmel?
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- Ausschluss des Minderungsrechts
- Gesucht: Paare und Familien
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- Unerlaubte Hundehaltung
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- Zensus 2022
- Coronabedingte Geschäftsschließung
- Neue Gesetzgebung
- Erschließungsbeiträge
- Die neue Heizkostenverordnung
- Vertretung in der Eigentümerversammlung
- Kabelgebühren
- Heizen wird teurer
- Kündigung nach Zwangsversteigerung
- Verjährung von Mietforderungen
- Anspruch auf Durchführung
- Hausbau
- Heizen mit Solarenergie
- Neues Haus, neues Glück?
- FVB MoneyTalk
- Zensus 2022: Vorbefragung
- Individueller Sanierungsfahrplan
- WEG: Sondervergütungsklauseln
- Hausratversicherung
- Altersvorsorge
- Mieterhöhung: Worauf achten?
- Energetische Sanierung
- Betriebskosten im Wohnraum
- Widerrufener Wohnraummietvertrag
- Schwarzarbeit ist kein Mangel
- Mängel am Gemeinschaftseigentum
- CO2-Ausstoß privater Haushalte
- Steuervermeidung – so kann es gehen
- Abrechnung der Kaution
- Unterlassene Betriebskostenabrechnung
- Zeig mir deine Nummer
- Elektromobilität
- Spekulationssteuer
- Formvorschriften
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Vermieter haften im Ernstfall
- Mietendeckel halbierte Wohnungsangebot
- Zweckentfremdungsverbot
- Widerspruch gegen Eigenbedarf?
- Einsicht und Auskunftsanspruch?
- Sonderabschreibung
- Teures Bauland
- Grunderwerbsteuer
- E-Mobilität gewinnt an Fahrt
- Kauf der ersten Eigentumswohnung
- Neubestellung des Verwalters
- Wahlprogramme im Vergleich
- Instandhaltung
- Kündigungsfrist und Nachmieterstellung?
- Überhängende Äste abschneiden
- Teures Bauen und Sanieren
- Wohnfläche pro Kopf
- Mietspiegelreform
- Klimaschutz-Sofortprogramm
- Kündigung, Abmahnung, Mieterhöhung
- Hundehaltung in Mietwohnung
- Entziehung von Wohnungseigentum
- Fernwärme
- Nachbarrecht
- Auffällige Farbdekoration
- Schallschutz
- Wegerecht
- Betriebskosten einer Eigentumswohnung
- Wasserrohrbruch
- Ungenehmigte Hundehaltung
- Fenstertausch
- Telekommunikationsgesetz
- Vermietung unterhalb Marktmiete
- Vermietete Wohnung besichtigen?
- Modernisierungsmieterhöhung
- WEG: Prozessführungsbefugt
- E-Mobilität
- Denkmalschutz
- Unpünktliche Mietzahlungen – was nun?
- Verspätete Rückgabe der Mietsache
- Wohngebäudeversicherung
- Erbschaftsteuer
- Schadensersatz für Mängel
- Vereinbarte Miete erhöhen
- Modernisierung
- Mieterselbstauskunft
- Verlust des Wohnungsschlüssels
- Bebauungsplan
- Mietenbegrenzungsverordnung
- Fehlinformation als Mietmangel
- Vorsteuerabzug auf Mieterstrom
- Eigenbedarfskündigung
- Persönliche Teilnahme untersagt?
- Vorzeitige Erbschaft
- Eigenbedarf darlegen
- Fragwürdiges Preisschild am Haus
- Straßenausbaubeitrag rechtswidrig
- Grunderwerbsteuergesetz
- Stimmrecht in der WEG
- Umlage von neuen Betriebskosten
- Rückläufige Wohneigentumsquote
- Wohnen in Deutschland
- Ersatzansprüche des Vermieters
- Klimabonus: Steuervorteil erweitert
- Absage bei Rechtsunsicherheit
- Maklerkosten als Schadensersatz?
- Countdown für Sonderabschreibung
- Verwalter & Verträge
- Baugrund prüfen
- Wohnungsbesichtigung trotz Corona?
- Heizen mit Öl und Gas?
- Störung des Hausfriedens
- Immobilienpreise trotzen Corona
- Grunderwerbsteuer bei Teileigentum?
- Gewerbemiete in der Corona-Pandemie
- Verwaltervertrag veröffentlicht
- Jahressteuergesetz: verbilligte Miete
- Pflichtwidrigkeit des Verwalters?
- Rechtswidrige Bescheinigungen
- Messie-Mieter
- Verteilung der Heizkosten
- Jahressteuergesetz: Homeoffice
- Gewerbemietrecht und Covid-19
- Rückbau in der WEG
- Novelle des EEG 2021
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Maklergebühren - wer zahlt?
- Mietpreisbremse
- Fehlverhalten von Besuchern
- Betriebskosten aus Kaution
- Asbest in Gebäuden
- Neue Gesetzgebung 2021
- Anpassung der Geschäftsgrundlage
- Abschreibung für Abnutzung
- Betriebskostenabrechnung
- Jahresabrechnung der WEG
- Kostenübernahme bei Instandsetzung
- Betriebskostenabrechnung zustellen
- Kleinreparaturen
- Gaststätte oder Shisha-Bar?
- Novelle des EEG
- Müllentsorgung im Mietshaus
- Belastung durch Wohnkosten
- Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf
- Coronabedingte Schließungen
- Wohnungseigentümerversammlung
- Homeoffice
- Novelle des WEG
- Ferienwohnungsverkauf
- Eigentümerversammlungen und Covid-19
- Nachbarrecht
- Haustürsicherung
- Klimapolitik: Wer zahlt?
- Was ist ein Mietvorvertrag?
- Abrisskosten
- WEG und Covid-19
- Modernisierungsvereinbarungen
- Frist für Baukindergeld verlängert
- WEG-Reform im Überblick
- Novelle des Baugesetzbuches
- Reform des Wohnungseigentumsrechts
- Gebäudeenergiegesetz
- Begründung der Eigenbedarfskündigung
- Schlüsselverlust
- Nachmieter wird gestellt?
- Modernisierungsmieterhöhung
- Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot?
- Treppenhausreinigung
- Recht auf Hausordnung
- WEG Verwalter
- Explosion der Nebenkosten
- Zwischenablesung der Betriebskosten
- Weniger Emissionen
- Mietminderung
- Baubeschreibungen
- Gebäudeenergiegesetz
- Brandschutz
- Anbringung von Jalousien
- Immobilienkauf
- Austausch des Bodenbelags
- Steckerfertige Fotovoltaikanlagen
- Voraussetzungen der Untervermietung
- Verwalterbestellung
- Barrierearmer Wohnraum
- Mietminderung wegen Baulärm
- BGH-Urteil zur Renovierung
- Mehrwertsteuersenkung
- Baukulturbericht 2020/21
- Kündigung
- Erbschaftsteuer
- Einbruchschutz
- Absenkung der Umsatzsteuer
- Teilung der Maklerkosten
- Moderne Fenster
- Bauaufsichtliches Einschreiten
- Umbau in der Mietwohnung
- Hausbau
- Kündigung durch den Eigentümer?
- Baukosten
- Minderungsausschluss
- Zinsen in der Corona-Krise
- Kein Gewohnheitsrecht
- Schreckliche Farben?
- Notdienstpauschale nicht umlagefähig
- Abberufung des WEG-Verwalters
- Möblierte Wohnungen
- Austausch alter Ölkessel
- Mietspiegel 2020
- Grillen – Was ist erlaubt?
- Steuer-Erleichterungen
- Ortstermine durch Sachverständige
- Gewerberaummietrecht
- Darlehen für Immobilienkredite
- Sanierung und Modernisierung
- Nachbars Äste
- Qual der Wahl
- Erbbaurecht und Erbbauzins
- Online-Umfrage
- Neue Online-Seminare
- Mietpreisbremse verschärft
- Corona und gewerbliche Mieter
- Wie entsteht eine WEG?
- Absetzung für Abnutzung (AfA)
- Eltern-Kind-Zentrum in WEG
- Falsch berechnete Wohnfläche
- Räumungsfristen und Corona
- Ladestationen vorbereiten
- Wohnungseigentum entziehen?
- Tipps für Haus und Garten
- Hunde im Garten
- Energetische Modernisierung
- Mietpreisbremse
- Grillen erlaubt?
- Poolbau
- Haustiere: Wer haftet für Schäden?
- Müll falsch befüllt?
- Augen auf beim Wohnungskauf
- Sanierungsmaßnahmen überprüfen
- Drogenhandel führt zu Kündigung
- Stromvertrag: Wer ist Kunde?
- Was bedeutet "neu für alt"?
- Vermieter außen vor
- Statistische Tricks
- Haftung für Sturmschäden?
- Abwasserrohr verstopft
- Eigenbedarfskündigung
- Bau- und Instandhaltungskosten
- Weniger Feinstaub
- Straßensanierung
- Stellplatzmietvertrag grundlos kündigen?
- Rückabwicklung von Baukrediten
- Eigentümerversammlung
- Übergangsfrist Zweitwohnungsteuer
- Gewerberaummietrecht
- Gratiszeitungen unerwünscht
- Instandhaltung? Modernisierung?
- Auslegung des Begriffs „Verwaltung“
- WEG: Wohnungseigentum entzogen?
- Schneemassen auf dem Dach
- Hausgeldansprüche geltend gemacht
- Novelle der Heizkostenverordnung
- Immobilienbewertung
- Zufriedene Mieter – zufriedene Vermieter
- Winterdienst - wer haftet?
- Zahl der Gerichtsverfahren
- Datenverarbeitung
- Laufende Gesetzgebungsverfahren
- Klimapaket
- Bauliche Veränderung in der WEG
- Nachbarschutz
- Rauchwarnmelder-Fehlalarm
- Mieterstrom
- Immobilienverkauf durch Fachmann
- Unerlaubte Untervermietung
- Frostschutz
- Einbauten des Mieters
- Starkregen und Sturzfluten
- Klimapaket
- Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
- Richtig vermieten
- Streit in der WEG
- Schadensersatzpflicht bei Mietende
- Kein Beseitigungsanspruch
- Richtig heizen verpflichtet?
- Schadensersatz für abgerissene Tapete
- Mieterhöhung ohne Mietspiegel
- Beschlussanfechtung zurückgenommen
- Die aktuelle EZB-Politik
- Bildung von Wohneigentum stagniert
- WEG-Reform nimmt an Fahrt auf
- Untervermietung – Was ist (nicht) erlaubt?
- Mietkaution abrechnen
- Schlüsselverlust in Wohnungsanlage
- Abwrackprämie für alte Kessel
- Ortsübliche Vergleichsmiete Teil 1
- Ortsübliche Vergleichsmiete Teil 2
- Eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten
- Verwalterneubestellung in der WEG
- Neue Abschreibungsmöglichkeiten
- Kauf einer Bestandsimmobilie
- Zu enger Stellplatz
- Smart gespart: Thermostatventile
- Privat statt Staat
- Klimapolitik
- Wohnungsbedarf und Leerstand
- Normaler Mietgebrauch oder Schaden?
- Gefährlich und teuer
- Kinderlärm als Mietmangel?
- Sondereigentum in der WEG
- Erbschaftsteuerfrei ins geerbte Elternhaus
- Eigenbedarf wegen Trennung
- Vorsicht bei Neuvermietung
- Mängelbeseitigung verweigert
- Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters
- BGH stärkt Verbraucherrechte
- Ortsübliche Berechnungsmethode
- Beschläge und Scharniere austauschen
- Abnahme der Endleistung zählt
- Angespannte Wohnungsmärkte
- Mietpreisregulierung
- Grundsteuerreform
- Gebäudeenergiegesetz
- Anbahnung des Mietverhältnisses
- Pflanzen im Treppenhaus
- Einbauten entfernen?
- Pläne zur Verschärfung der Mietpreisbremse
- Beschränkung der Steuerfreiheit
- Schneefanggitter und Co.
- Hat der Wohnungsmarkt versagt?
- Energiewende in Gebäuden
- Instandsetzung von Fenstern
- Reform der Grundsteuer
- Reform von Wohngeld und Lastenzuschuss
- Steuerprogramme im Test
- Mieter verhindert die Mängelbeseitigung
- WEG: Unterbringung von Wohnungslosen
- Vorzeitige Schlüsselrückgabe
- Sozialrecht und Datenschutz
- Rückgabe der Mietwohnung
- Rechtswidrige bauliche Veränderung
- Anfechtung der Jahresabrechnung
- Mietminderung wegen Baulärm
- Fenstertausch mit System
- Rückschnitt überhängender Äste
- WEG-Recht
- Videoüberwachung am Haus
- Messie-Mieter kündigen?
- Ende des Mietverhältnisses
- Modernisierung steuerlich fördern
- Heizkostenabrechnung
- Streit um die Markise
- Wo wird eigentlich gebaut?
- Mieterhöhung begründen
- WEG: Aufgaben des Verwaltungsbeirats
- Kündigungsgrund entfallen
- Holz- und Kohleöfen
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- Eigenbedarfskündigung trotz Härtegründen
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