Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

Weiteres Urteil zur Mietpreisbremse

Das Amtsgericht Neukölln hat mit Urteil vom 8. September 2016 (Az. 11 C 414/15) einer Mieterin Recht gegeben, die eine Vereinbarung zur Miethöhe beklagte. Die Parteien des Rechtsstreits hatten Anfang Juli 2015 einen Mietvertrag geschlossen. Danach betrug die von dem Mieter zu zahlende Miete 9,50 Euro netto kalt pro Quadratmeter. Die Vormieterin hatte zuletzt knapp 5,50 Euro pro Quadratmeter als monatliche Miete gezahlt. Laut Berliner Mietspiegel beträgt der Mittelwert für vergleichbare Wohnungen pro Quadratmeter 5,62 Euro netto kalt. Unter Berufung darauf beanstandete der Mieter zunächst in zwei Schreiben, dass die zu zahlende Miete im Hinblick auf die seit 1. Juni 2015 in Berlin geltende Mietenbegrenzungsverordnung um 221,42 Euro monatlich zu hoch sei. Als es zu keiner Einigung kam, erhob der Mieter Klage. Das Amtsgericht stellte fest, dass die mit 725,00 Euro netto kalt vereinbarte Miete in Höhe des Betrages von 221,09 Euro unwirksam sei. Zugleich verurteilte es die Vermieterin, die überhöhte Miete zuzüglich Zinsen für fünf zurückliegende Monate zurückzuzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Vermieterin hat Berufung beim Landgericht Berlin eingelegt (Az. 65 S 424/16).