Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

BGH-Urteil

Bausparkassen dürfen keine Darlehensgebühren erheben

Verbraucher, die für die Auszahlung ihres Bauspardarlehens eine gesonderte Gebühr (Darlehensgebühr) zahlen mussten, können diese zurückfordern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 8. November 2016 (Az. XI ZR 552/15) entschieden, dass entsprechende Klauseln in Bausparverträgen unwirksam sind. Begründung: Die Kunden werden dadurch unangemessen benachteiligt.

Im konkreten Fall hatte die Bausparkasse Schwäbisch Hall neben der Abschlussgebühr und den Zinsen für ein Bauspardarlehen zum Zeitpunkt der Auszahlung dann noch eine Darlehensgebühr in Höhe von zwei Prozent der Kreditsumme verlangt. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt.

Wir haben mit Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel von unserem Partner Kreditrechtsexperten über das Urteil gesprochen.

Was bedeutet dieser Richterspruch für die Kunden von Bausparkassen?
Dr. Gansel: Bares Geld. Unzulässig sind nach der Rechtsprechung des BGH bereits seit 2014 alle Gebühren und Entgelte und nun auch explizit die sogenannte Bearbeitungsgebühr in einem Bauspardarlehen. Ihre Höhe beträgt meist zwei bis drei Prozent der Darlehenssumme.

Welche Kunden konkret sind betroffen? Wagen Sie eine Schätzung zur Zahl der Betroffenen?
Dr. Gansel: Geld zurück gibt es für alle Kunden der Bausparkassen, die ein Bauspardarlehen abgeschlossen haben. Betroffen sind auf jeden Fall die Bausparer von Schwäbisch Hall. Aber auch etliche Kunden einer Reihe von anderen Bausparkassen haben eine Darlehensgebühr bezahlt – in ganz unterschiedlicher Form. Wessen Auszahlung länger als acht Jahre zurückliegt, sollte sich beeilen. Der Rückzahlungsanspruch verjährt spätestens nach zehn Jahren vollständig. Das von privaten und öffentlichen Bausparkassen ausgereichte Darlehensvolumen betrug im Jahr 2015 rund 37,1 Milliarden Euro. Zwei Prozent davon sind knapp 1,5 Milliarden Euro, die also möglicherweise unzulässig vereinnahmt wurden.

Was sollten die Betroffenen jetzt tun?
Dr. Gansel: Sie sollten zuerst versuchen, ihr Geld selbst zurückzuholen. Dazu bieten die Kreditrechtsexperten als Kooperationspartner von Haus & Grund auf www.kreditrechtsexperten.de ein Musterschreiben zum kostenfreien Download an. Weigert sich die Bausparkasse, helfen die beiden Partnerkanzleien Gansel Rechtsanwälte und baum, reiter & collegen.


Achtung – nicht zu verwechseln!
Die bei Abschluss von Bausparverträgen fälligen Abschlussgebühren sind zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 7. Dezember 2010 (Az. XI ZR 3/10) entschieden.