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Trinkwasserüberprüfung in Mehrfamilienhäusern

Legionellen sind im Wasser vorkommende Bakterien, die sich besonders gut bei 25 bis 50 Grad Celsius vermehren. Diese Art von Bakterien können bspw. schwere Lungenentzündungen verursachen.
 
Die sog. Trinkwasserverordnung schreibt daher seit Ende 2013 vor, dass Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, mindestens alle 3 Jahre auf Legionellen untersucht werden.
Als Großanlage gelten dabei alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern sowie alle Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten jedoch nicht als Großanlagen in diesem Sinne.

Die betroffenen Eigentümer müssen für die Installationen sog. Probeentnahmestellen Sorge tragen und die Untersuchung bei öffentlich zugelassenen Untersuchungsstellen beauftragen.
Die Praxis hat bislang gezeigt, dass die örtlichen Messdienstleister hierzu verlässliche Partner sind, die die komplette Dienstleistung der Überprüfung des Trinkwassers übernehmen und im Falle eines Befundes hilfreich zur Seite stehen.

Die Kosten der wiederkehrenden Überprüfung sind übrigens umlagefähige Betriebskosten und können im Rahmen der Kostenposition Warmwasserkosten auf die jeweiligen Nutzer des Gebäudes umgelegt werden. Nur die Kosten der Installation der Probeentnahmestellen sind nicht umlagefähig.
Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. berät gerne seine Mitglieder zu Fragen der Trinkwasserverordnung und weiteren Fragen rund um die Immobilie.

Rechtsanwalt Gregor Weil
Rechtsberater von Haus & Grund Frankfurt