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Veränderungen bei der KfW-Förderung

Fördertöpfe sind neu gefüllt

Zum Jahreswechsel gilt für investitionsbereite Immobilieneigentümer traditionell zu prüfen, was die KfW an ihrem Förderangebot geändert hat:

  • Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Fördergelder für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen (Programme 159 und 455). Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Zuschüsse für den Einbruchschutz auf 50 Millionen Euro (2016: 10 Millionen Euro) erhöht.
  • Für die KfW-Förderung von Barriere-reduzierenden Maßnahmen stellt das BMUB in diesem Jahr 75 Millionen Euro (2016: 49 Millionen Euro) zur Verfügung. In der Kreditvariante des Programms altersgerecht umbauen (Programmnummer 159) liegen die Zinsen nach den letzten Änderungen am 24. Januar 2017 auf einem günstigen Niveau. Ein Kredit mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei zehnjähriger Zinsbindungsfrist ist aktuell für einen Effektivzins von 0,90 Prozent p.a. zu haben.
  • Seit dem 1. Januar können Solaranlagen-Betreiber wieder Unterstützung bei der KfW beantragen, wenn sie ihre Solaranlange mit einem Batteriespeichersystem betreiben wollen (Programm 275). Das gilt sowohl für neue Solaranlagen als auch für die Nachrüstung eines Speichers bei Bestandsanlagen. Das Fördervolumen soll wie im Vorjahr erneut 10 Millionen Euro betragen.

Sowohl für den Einbruchschutz als auch für die Solaranlagen-Speicher waren im Vorjahr die zur Verfügung stehenden Mittel bereits im September ausgeschöpft. Daher rechnen Experten mit einer hohen Zahl an Anträgen zum jetzigen Jahresbeginn. Es empfiehlt sich also eine zügige Antragsstellung.