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Türöffnung – eine teure Dienstleistung

Einmal kurz aus der Haustür heraustreten und schon fällt die Tür zu. Wenn weitere Familienangehörige die Tür öffnen können oder der Nachbar einen Ersatzschlüssel hat, ist dies nicht weiter schlimm. Andernfalls bleibt nur der Griff zum Telefon, um einen Schlüsseldienst kommen zu lassen. Das kann teuer werden, auch wenn die Tür nur ins Schloss gefallen ist. Mit der konkreten Vergütungshöhe für eine Türöffnung hat sich auch das Amtsgericht Lingen mit Urteil vom 4. Oktober 2016 (Az. 4 C 529 /16) beschäftigt. Das Gericht stellte zunächst fest, dass sich die Parteien nicht über die konkrete Höhe der Vergütung im Vorfeld geeinigt hatten und bemaß die übliche Vergütung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bundesverbandes Metall auf insgesamt 141,60 Euro. Der Schlüsseldienst hatte für die Türöffnung 603,68 Euro abgerechnet.