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Die Mietpreisbremse – funktioniert!?

Die Mietpreisbremse kommt in diesen Tagen bei der deutschen Justiz an. Diejenigen Gerichte, welche die Mietpreisbremse anwenden, machen dies in der Regel, ohne die Verfassungsmäßigkeit groß zu thematisieren.

Dies führt zu Urteilen, die das Rechtsempfinden durchaus strapazieren. So hat auch jüngst das Landgericht Berlin ohne Bedenken die Mietpreisbremse zulasten eines Vermieters angewandt und die vereinbarte Miete um gut ein Drittel gesenkt.

Überraschend ist dabei, dass der Mieter seinerseits zwei der vier Zimmer der Wohnung untervermietet, ohne sich selbst an die Mietpreisbremse zu halten. In Zahlen: Ursprünglich waren mit dem Vermieter 9,50 Euro pro Quadratmeter als Miete vereinbart. Der Mieter muss nach dem Urteil des Landgerichts aber nur eine (gebremste) Miete von 5,60 Euro zahlen. Seinerseits verlangt der Mieter jedoch 25 Euro pro Quadratmeter von seinen Untermietern. Gegen die Höhe der Untermiete hatte das Landgericht Berlin paradoxerweise keinerlei Einwände.

Im Ergebnis nutzt der Mieter 40 Quadratmeter der Wohnung für sich, kassiert seinerseits 1.000 Euro von den Untermietern und muss selbst insgesamt nur 750 Euro an den Vermieter bezahlen. Kostenlos wohnen und damit auch noch 250 Euro monatlich verdienen – das ist die Realität der Mietpreisbremse. Sie funktioniert genauso, wie von Haus & Grund befürchtet: als Umverteilungsmaßnahme zulasten privater Eigentümer.

Dr. Kai H. Warnecke
Präsident Haus & Grund Deutschland