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Ärger mit dem Nachbarn vermeiden

Rasenmäher dürfen nur zu bestimmten Zeiten knattern

Lärmbelästigung ist das Streitthema Nummer eins unter Nachbarn. Im Sommer sind in vielen Fällen motorbetriebene Gartengeräte der Anlass. Wann diese schweigen müssen, ist in der Geräte- und Lärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) detailliert geregelt.
Tabelle Gartenarbeit 2
Diese Betriebsverbote gelten nur in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten. In Dorf- oder Mischgebieten oder auch Gewerbegebieten gilt die 32. BImschV nicht. Dort setzen die allgemeine Nachtruhe und mögliche Sonderregelungen Grenzen für lärmende Tätigkeiten im Garten.
Umgekehrt gehen viele landes- und kommunalrechtliche Vorschriften über die bundesweit gültigen Regelungen hinaus. So gibt es beispielsweise vielerorts eine Mittagsruhe, in der kein Maschinenlärm gestattet ist. Die Ordnungsämter der Kommunen informieren über die örtlichen Bestimmungen. Wer die Ruhezeiten nicht einhält, muss nicht nur mit Ärger mit dem Nachbarn, sondern auch mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen.