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Messdienstleister im Visier des Bundeskartellamtes

„Erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols“

Alljährlich steht der Messdienstleister vor der Tür, um die Digitalanzeige oder die Röhrchen an den Heizkörpern abzulesen. Das funktioniert zwar überall in Deutschland nach einem vergleichbaren Schema F, doch in der Abrechnung gibt es erhebliche Unterschiede sowohl zwischen einzelnen Anbietern als auch zwischen den Regionen. Und es kann schon mal vorkommen, dass sich der Service von Jahr zu Jahr um zweistellige Prozentwerte verteuert.

Nach einer Untersuchung der gemeinnützigen co2online GmbH aus dem Jahr 2014/15 zahlen deutsche Verbraucher jedes Jahr 195 Millionen Euro unnötig zu viel für die Leistung der Ablesefirmen. Nicht nur für Eigennutzer und für Mieter von Immobilien ist das ein Dauer-Ärgernis. Auch Vermietern sind die hohen Rechnungen der Ablesefirmen ein Dorn im Auge. Schließlich haben sie ein elementares Interesse an der Zufriedenheit ihrer Mieter.

Beschwerden von Mietern und Vermietern sowie jahrelange Marktbeobachtungen haben auch das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Seit Juli 2015 haben die Wettbewerbshüter den Markt für Ablesedienste von Heiz- und Wasserkosten im Rahmen einer Sektoruntersuchung unter die Lupe genommen. In ihrem Abschlussbericht bestätigen sie, es gebe „erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols“.

Als wesentliche Faktoren, die den Wettbewerb in der Branche einschränken, beschreiben die Experten strukturelle, technische und verhaltensbedingte Hemmnisse. Die Dienstleister könnten einen Großteil davon beseitigen. Doch daran haben die Großen der Branche aus wirtschaftlicher Sicht überhaupt kein Interesse. Also müssen ihnen andere auf die Sprünge helfen. Die Eigentümer, die Politik und das Bundeskartellamt – sie alle können zur Stärkung des Wettbewerbs und damit zur Zufriedenheit der Verbraucher beitragen.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

  • Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet lag der gemeinsame Umsatzanteil der beiden Marktführer Techem und ista im Jahr 2014 zwischen 50 und 60 Prozent. Die größten fünf Anbieter erreichten gemeinsam einen Umsatzanteil zwischen 70 und 80 Prozent.
  • Der durchschnittliche Umsatz pro Wohneinheit und Jahr beträgt rund 74 Euro. Die Umsätze der Marktführer je Wohneinheit liegen erheblich über dem Durchschnitt aller betrachteten Submetering-Unternehmen.

Was ist Submetering?
Submetering umfasst die verbrauchsabhängige Messung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten in einzelnen Gebäudeeinheiten sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung (Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Warmwasserzähler, Kaltwasserzähler). Mithilfe von Submetering können Eigentümer und Verwalter die Kosten für ihren jeweiligen tatsächlichen eigenen Verbrauch auf die Nutzer/Mieter umlegen.

Nachgefragt … bei Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Wie wirkt sich die Marktsituation auf die Preise aus, welche die Nutzer für die Dienstleistung zahlen müssen?
Andreas Mundt: „Fest steht, dass einige Unternehmen in diesem Markt ausgesprochen hohe Renditen erwirtschaften. Außerdem sehen wir deutliche Unterschiede in den Erlösen, die durchschnittlich je Wohneinheit erzielt werden. Beides sind Indikatoren dafür, dass die Preise niedriger sein könnten, wenn der Wettbewerbsdruck zwischen den Anbietern ausgeprägter wäre.“

Was konkret können Eigentümer tun, um die Kosten für die Dienstleistung der Submetering-Unternehmen für sich (Eigennutzer) bzw. für ihre Mieter so gering wie möglich zu halten?
Andreas Mundt: „Da gibt es keine überraschenden Tipps. Verschiedene Angebote einholen, Preise vergleichen, Konditionen verhandeln. Das Problem ist aber, dass es aufgrund der bestehenden Marktverhältnisse auch denjenigen Eigentümern und Verwaltern, die eigentlich bestrebt sind, die Submetering-Kosten möglichst gering zu halten, sehr schwer gemacht wird, den Anbieter zu wechseln. Die Preise lassen sich nur sehr schwer vergleichen, die Laufzeiten der Verträge sind in der Regel sehr lang. Unterschiedliche Eichfristen und Nutzungsdauer der Geräte sowie fehlende Interoperabilität machen den Wechsel schwierig, und er ist mit hohen Kosten verbunden.“

Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Politik, um den Wettbewerb zu beleben und den Wechsel des Anbieters zu erleichtern?
Andreas Mundt: „Wir empfehlen die weitere Förderung der Interoperabilität von Zählern. Ansätze dafür sind im Messstellenbetriebsgesetz angelegt. Auch der Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie der EU kann hierzu einen positiven Beitrag leisten. Eine Angleichung der Eichfristen für Wärme-, Warm- und Kaltwasserzähler in Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung könnte dazu beitragen, Wechselkosten zu verringern. Die verschiedenen Zählermietverträge enden meist zu unterschiedlichen Zeitpunkten und die Restlaufzeiten müssen bezahlt werden.“

Welche Möglichkeiten hat Ihr Haus?
Andreas Mundt: „Eine weitere Konzentration der Branche würde mit der Fusionskontrolle sehr genau untersucht werden. Wir verfolgen jetzt, ob die Politik unsere legislativen Vorschläge aufgreift. Und wir haben uns natürlich vorbehalten, Verfahren gegen einzelne Unternehmen einzuleiten, wenn sich ein Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ergeben sollte.“

Unser Tipp
Für Verbraucher, die Anbieter in ihrer Region suchen, hat CO2-Online eine Liste aufgegliedert nach Postleitzahlen zusammengestellt. Sie wird ständig aktualisiert und ist auf www.heizspiegel.de mit dem Suchwort „Messdienstleister in Deutschland“ zu finden. Eine weitere Suchmöglichkeit gibt es auf der Seite http://measurenet.de/.