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Neues Instrument in der Energieberatung

Startschuss für den individuellen Sanierungsfahrplan

Die Kellerdecke ist noch nicht gedämmt. Die Heizung muss erneuert werden. Und das Dach ist in die Jahre gekommen. Wer eine Bestandsimmobilie sein Eigen nennt, hat oft eine lange Liste mit mittel- und längerfristig anstehenden Sanierungsarbeiten vor sich. Eine Gesamtsanierung übersteigt jedoch meist die finanziellen und häufig auch die organisatorischen Möglichkeiten. Stattdessen wird Schritt für Schritt saniert, oft über Jahre hinweg. Bei der Planung soll nun ein neues Beratungsinstrument helfen – der individuelle Sanierungsfahrplan. Das softwaregestützte Instrument kann von Energieberatern freiwillig genutzt werden. Grundlage ist eine umfangreiche Vor-Ort-Beratung.

Vorteile für Eigentümer
Sie erhalten eine transparente, maßgeschneiderte Übersicht über sinnvolle Sanierungsschritte für ihr Gebäude: Dokument Nummer eins, „Mein Sanierungsfahrplan“, fasst alle Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes zusammen und stellt ein Gesamtsanierungskonzept mit mehreren Einzelschritten vor, samt Zeitplan, Abschätzung der notwendigen Investitionskosten und möglichen Heizkosten- und CO2-Einsparungen. Im zweiten Dokument, der „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“, sind die Maßnahmen im Detail erläutert. In beiden Booklets sind die technischen Ausarbeitungen des Energieberaters in einer standardisierten Form dargestellt. Die Anlehnung an die bekannte Energie-Farbskala und die vielen Piktogramme und Grafiken erleichtern den Überblick und das Verständnis.

Vorteile für Energieberater
Das neue Werkzeug soll ihnen den Arbeitsalltag erleichtern, indem es eine systematische Struktur für den Beratungsablauf vorgibt. Außerdem muss der Berater nicht mehr aufwändig einen individuellen Ergebnisbericht verfassen und gestalten. Das Softwaretool nutzt die Daten, welche der Berater in sein Bilanzierungsprogramm eingibt, und ordnet dann die diversen Layout-Elemente des Sanierungsfahrplans zu. Ergänzende Freitexteingaben sind möglich.

Unser Tipp:
Ab 1. Juli 2017 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den individuellen Sanierungsfahrplan im Rahmen der BAFA-Vor-Ort-Beratung. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, für Ein- und Zweifamilienhäuser jedoch maximal 800 Euro, für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten maximal 1.100 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro. Bedingung ist, dass der Energieberatungsbericht in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutert wird.