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Neue Landesregierungen schaffen Fakten

Mietpreisbremse bröckelt

Haus & Grund Präsident Kai Warnecke hat die Pläne der neuen Landesregierungen in Düsseldorf und in Kiel begrüßt, die Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen abzuschaffen. „Andere Bundesländer sollten Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nachahmen“, forderte Warnecke. „Die Entscheidung der neuen Koalitionen in diesen beiden Ländern ist ein positives Signal für den Wohnungsmarkt.“

Pläne der schwarz-gelben Regierung in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen war die Mietpreisbremse zum 1. Juli 2015 in 22 Kommunen eingeführt worden, darunter die Städte Düsseldorf, Köln und Bonn. Im Koalitionsvertrag ziehen die neuen Regierungsparteien nun das Fazit, die Mietpreisbremse habe ihren Zweck nicht erfüllt. „Sie hat nicht die Mieten gebremst, sondern private Investitionen in den Wohnungsbau“, heißt es in dem Papier. Auch die seit Juni 2014 geltende Kappungsgrenzenverordnung, durch welche die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert ist, will die neue Landesregierung aufheben. „Das Bundesrecht enthält bereits einen weitreichenden Mieterschutz. Darüber hinausgehende landeseigene Regelungen sind daher nicht erforderlich. Die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die Umwandlungsverordnung werden wir aufheben, das Wohnungsaufsichtsgesetz überprüfen“, so der Koalitionsvertrag.

Pläne der Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hatte die Mietpreisbremse zum 1. Dezember 2015 für 12 Kommunen eingeführt. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen war im Norden bereits zum 1. Dezember 2014 in 15 Kommunen gesenkt worden. Die Koalitionspartner CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben nun in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, von beidem abzurücken: „Die Erfahrungen mit den Instrumenten der sogenannten Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung zeigen für Schleswig-Holstein, dass der angestrebte Effekt, nämlich die Sicherung stabiler Mietpreise, nicht eingetreten ist. Deswegen werden wir die entsprechenden Verordnungen durch geeignetere Instrumente ersetzen.“