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Mangel oder Unannehmlichkeit?

Ameisen im Anmarsch

Wenn gleich mehrere Ameisenvölker beschlossen haben, unter den Terrassenplatten ihre Nester zu bauen oder auch jede Ritze nutzen, um ins Haus zu gelangen, dann ist das für die Bewohner zwar nicht gefährlich, aber doch ziemlich lästig. Zwischen Mieter und Vermieter entzündet sich mancherorts an der Frage nach der Beseitigung der Plage Streit.

Prinzipiell gilt es als Mangel, wenn eine Mietwohnung von Ungeziefer befallen ist. Das kann dann auch zur Mietminderung berechtigen. Wenn nur vereinzelt Ameisen durch die Wohnung wandern, dann stellt das keinen Mangel der Mietsache, sondern vielmehr eine unerhebliche Beeinträchtigung oder bloße Unannehmlichkeit dar. Der Mieter hat in solchen Fällen also kein Mietminderungsrecht (AG München, Az. 113 C 8167/93, AG Köln, Az. 213 C 548/97). Erst wenn die Krabbeltiere in so großer Zahl auftreten, dass die Möglichkeit zur Nutzung erheblich eingeschränkt ist, und wenn der Mieter den Befall nicht selbst verschuldet hat, kommt eine Mietminderung in Betracht.

Zuvor muss der Vermieter die Gelegenheit haben, die Plage zu beseitigen. Die Kosten für die Akutbekämpfung muss der Eigentümer als Instandhaltungs- bzw. Mängelbeseitigungskosten selbst tragen (AG Hamburg, Az. 45 C 35/01). Nur wenn die Ungezieferbekämpfung regelmäßig erforderlich ist – etwa zur Vorbeugung – kann der Vermieter die Kosten dafür über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen (LG München, Az. I 20 S 19147/00).

Akutmaßnahmen gegen lästige Ameisen

  1. Vertreiben: Erdhügel ständig einebnen oder wässern; mit Leimringen um Baumstämme/Triebe den Weg zu ihrer Leibspeise, den Honigtau ausscheidenden Läusen, blockieren; Schlupflöcher abdichten; mit klebrigen Barrierestreifen die Zugänge ins Haus blockieren; alle Gerüche, die Ameisen anlocken (Essensvorräte, Tierfutter …), vermeiden; mit Duftstoffen (Lavendel, Lorbeer, Zedern, Majoran, Essig) abwehren
  2. Umsiedeln: Tontöpfe mit Stroh/Holzwolle oder in Zuckerwasser getränkte Textilien an den Ausgängen des Ameisennestes platzieren, dann die angelockten Tiere in eine entlegene Gartenecke tragen
  3. Vernichten: Kolonnen aufsaugen; Nester mit kochendem Wasser übergießen; spezielle Köderfallen mit synthetischen Giften aufstellen; Fressfeinde (Frösche, Kröten, Vögel, Spinnen) fördern