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Gesetz verabschiedet

Härtere Strafen für Einbrecher

Überführten Einbrechern in Privatwohnungen drohen künftig härtere Strafen. Zugleich werden die Ermittlungsbehörden gestärkt. Das hat der Bundestag Ende Juni beschlossen. CDU/CSU- und SPD-Fraktion sowie die Bundesregierung hatten zwei identische Gesetzentwürfe eingebracht.

Danach wird der neue Straftatbestand „Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung“ geschaffen. Er kann künftig mit verschärftem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren unter Strafe gestellt werden. Einen minder schweren Fall wird es nicht mehr geben. Zum Vergleich: Bislang sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Des Weiteren wird die Fahndung erleichtert. Künftig dürfen Ermittler im Fall von Wohnungseinbrüchen auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten nutzen, also auf Handy- und andere Kommunikationsdaten zurückgreifen können. Dieser Punkt war zunächst umstritten und hatte das bereits seit Jahresbeginn auf dem Tisch liegende Gesetzesvorhaben verzögert.