Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

Einbauküche im Mietobjekt ist über zehn Jahre abzuschreiben

Bundesfinanzministerium ordnet Anwendung des jüngsten BFH-Urteils an

Eine aus einzelnen Elementen bestehende Einbauküche ist steuerlich als einheitliches Wirtschaftsgut zu behandeln. Aufwendungen für die Erstanschaffung oder die vollständige Erneuerung einer Einbauküche in einem vermieteten Objekt sind daher über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abzuschreiben. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 3. August 2016, Az. IX R 14/15) ist künftig anzuwenden. Das hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 16. Mai 2017 angeordnet.

Für Vermieter zementiert das Schreiben eine Verschlechterung der bisher üblichen Praxis. Bislang wurden die verschiedenen Küchenbestandteile steuerlich getrennt voneinander behandelt. Der Ersatz von Herd und Spüle konnte also als Erhaltungsaufwand in der nächsten Steuererklärung in voller Höhe geltend gemacht werden, auch wenn der Anschaffungswert über 410 Euro lag.

Eine sofortige Abziehbarkeit als Erhaltungsaufwand wird bei Erstveranlagungen bis einschließlich 2016 nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige die Anwendung der bisherigen Rechtsprechung beantragt hat.