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Heizsaison

Droht Ihrem Kaminofen Ende 2017 das Aus?

Kaminöfen sind in Deutschland sehr beliebt. Schließlich ist Brennholz deutlich günstiger als entsprechende Mengen Gas oder Öl für eine Zentralheizung. Und neben der angenehmen Wärme ist es auch noch sehr gemütlich, vor einem brennenden Kamin zu sitzen.

Allerdings droht zum Ende des Jahres vielen Kaminöfen das Aus. Das Problem: Der Emissionsausstoß ist zu hoch. Dies betrifft hauptsächlich ältere Modelle. Halten sie die festgelegten Grenzwerte nicht ein, muss bei ihnen bis zum 31.12.2017 ein Staubfilter nachgerüstet oder die Geräte komplett ausgetauscht werden. Dies gilt übrigens auch für Heizkessel. Kommen die Eigentümer diesen Anforderungen nicht nach, kann es sein, dass ihr Kaminofen zum Jahresende stillgelegt wird. Grundlage ist die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Sie legt die Grenzwerte für Kamin und Kachelöfen fest. Die Frist bis zum 31.12.2017 betrifft alle Öfen bis einschließlich Baujahr 1984. Für Kaminöfen der Baujahre 1985 – 1994 gilt die Schonfrist bis zum 31.12.2020. Bei Geräten, die zwischen 1995 bis Ende März 2010 entstanden sind, gilt die Frist bis 2024. Neuere Geräte stoßen übrigens um bis zu 85 Prozent weniger Emissionen aus. Außerdem sind sie durch modernere Technik und Material sehr viel wirkungsstärker und energieeffizienter.

Ausnahmen bestätigen die Regel
Wer mit einem historischen Ofen (Baujahr vor 1959) oder Ofenkamin heizt bzw. einen Kochherd nutzt, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Kaminofen betroffen ist, weil beispielsweise das Baujahr nicht zu identifizieren ist? Dann beauftragen Sie Ihren Schornsteinfeger, die Immissionswerte festzustellen. Die Kosten liegen beim Eigentümer. Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung der Umrüstung bzw. des Austausches nicht nach, kann dies ein Bußgeld bis 50.000 Euro zur Folge haben.

Vermeiden Sie Kaminofenbrände!
Diese passieren schneller als man denkt, und zwar durch Rußablagerungen im Schornstein. Kaminofenbrände entstehen zum Beispiel, wenn feuchtes Holz verbrannt wird und es zu einer starken Rußentwicklung kommt. Durch die große Hitze im Schornstein fängt der abgelagerte Ruß dann an zu brennen. Die Gefahr: Das Feuer wird meist sehr spät erkannt. Und: Das Feuer darf nicht mit Wasser gelöscht werden. Rufen Sie schnell die 112. Am besten Sie lassen den Schornstein regelmäßig vom Schornsteinfeger reinigen.

Ist es zu einem Brand gekommen, ist die Wohn- und Hausratversicherung zu informieren. Sie kommen für Schäden auf, die durch einen Brand am Wohngebäude beziehungsweise am Hausrat entstanden sind. Unsere Versicherungsexperten raten übrigens, beide Versicherungen bei einem Anbieter abzuschließen, da Ihnen im Schadensfall so unkomplizierter geholfen werden kann.

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Quelle: Grundeigentümer-Versicherung