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Kostentreiber Grundsteuer

Nicht nur die Grunderwerbsteuer ist ein Preistreiber für das Wohnen. Auch die Kommunen verteuern mit dem Drehen an der Grundsteuer-Hebesatz-Schraube das Wohnen dauerhaft sowohl für Eigentümer als auch für Mieter.

Ausgerechnet im strukturschwachen Bremen liegt die Grundsteuerbelastung mit 695 Prozent noch deutlich vor München (535 Prozent) und Hamburg (540 Prozent). Berlin erhebt sogar satte 810 Prozent, und dies bereits seit 2007. Im negativen Sinne bemerkenswert ist der enorme Anstieg der Hebesätze insbesondere seit 2010. Hinzu kommt die Unsicherheit, auf welcher Grundlage künftig der steuerliche Wert der Immobilie berechnet wird: Noch in diesem Jahr ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen, welche die bisherige Einheitswertberechnung, die auf völlig veralteten Daten von 1935 bzw. 1964 erfolgt, voraussichtlich kippen wird.

Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf
Der aktuell bereits vorliegende Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer muss aus Sicht von Haus & Grund allerdings grundlegend überarbeitet werden, damit die dringend notwendige Reform nicht zu einer weiteren Erhöhung der Wohnkosten führt. Der Entwurf sieht eine Neuregelung der veralteten Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer vor. Statt des bisherigen „Einheitswertes“ wird ein „Kostenwert“ errechnet. Er setzt sich aus dem Bodenrichtwert und einem Gebäudewert zusammen, der nach den Vorgaben einer Tabelle für bestimmte Immobilienarten und Ausstattungsmerkmale zu ermitteln ist. Die Länder Bayern und Hamburg lehnen diese Pläne zu Recht ab, denn die Einbeziehung von Bodenrichtwerten und der zusätzliche Dynamisierungseffekt durch die Kopplung des steuerlichen Gebäudewertes an den Baukostenindex bergen die Gefahr einer explosionsartigen Erhöhung der Steuerlast.

Alternativer Entwurf
Eine deutlich schneller umsetzbare und weniger belastende Alternative bietet das von Bayern und Hamburg favorisierte „Süd-Modell“: Unabhängig von Lage und Ausstattung der Immobilie werden nur Grundstücks- und Gebäudefläche als Bemessungsgrundlage herangezogen. Bei unbebauten Grundstücken wird die Grundstücksfläche mit einem festen Wert (Äquivalenzzahl) multipliziert. Ist das Grundstück bebaut, wird der grundsteuerliche Wert des Gebäudes hinzugerechnet – das Produkt aus Gebäudefläche und einem weiteren, nach Nutzungsart differenzierten, festen Wert. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wird dann direkt der Grundsteuer-Hebesatz angewandt; die bisher zwischengeschaltete Steuermesszahl entfiele. Diese Alternative erspart die aufwendige Erfassung und Neubewertung von schätzungsweise 35 Millionen Einheiten und verringert die Gefahr einer überproportionalen, nicht mehr tragbaren Erhöhung der Grundsteuerlast für viele Eigentümer und Mieter.

Rekordhalter
Stadt Hebesatz 2017 Hebesatz 2010 prozentualer Anstieg
Witten 910 470 93,6
Werl 800 401 99,5
Haltern am See 825 430 91,9
Castrop-Rauxel 825 410 101,2
Datteln 825 425 94,1
Rüsselsheim am Main 800 360 122,2
Berlin 810 810 0

Grund- und Gewerbesteueraufkommen auf Rekordhoch

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2016 mit rund 63,8 Milliarden Euro die bisher höchsten Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A beziehungsweise B und Gewerbesteuer) erzielt. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 4,8 Milliarden Euro beziehungsweise 8,2 Prozent.
Im Jahr 2016 betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, insgesamt 400 Millionen Euro. Dies war gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig mehr (+0,1 %). Die Steuerzahler mussten für die Grundsteuer B im Jahr 2016 insgesamt 13,3 Milliarden Euro an die Gemeinden zahlen. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 3,4 Prozent.

Die Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B, die durch die Gemeinden festgesetzt werden, entscheiden maßgeblich über die Höhe der Realsteuereinnahmen in den Städten und Kommunen. Der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland lag im vergangenen Jahr für die Gewerbesteuer bei 400 Prozent und damit um 1 Prozentpunkt höher als im Vorjahr. Bei der Grundsteuer A stieg der Hebesatz im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 5 Prozentpunkte auf durchschnittlich 332 Prozent. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B nahm gegenüber 2015 bundesweit deutlich um 9 Prozentpunkte zu und lag im Jahr 2016 bei 464 Prozent