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Schutzmaßnahmen im Überblick

Der nächste Starkregen kommt bestimmt

In vielen Regionen Deutschlands war der Sommer von heftigen Gewittern mit Stürmen und Starkregen begleitet. Schlechte Zeiten für Eigentümer: Mancherorts drangen die Wassermassen von außen in Keller und Souterrain-Räume ein, anderswo drückte das aufgestaute Abwasser aus dem Kanal über Anlaufstellen in tiefer gelegene Räume. Zerstörte Möbel und Elektrogeräte, aber auch Schäden an der Bausubstanz waren die Folgen. Damit ihnen das nicht passiert, können Eigentümer einiges tun.

Vorsicht, Rückstau-Gefahr!
Aus Kosten- und Platzgründen, aber auch um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, sind die Rohre der öffentlichen Kanalisation so dimensioniert, dass sie durchschnittliche Niederschlagsmengen abtransportieren können. Im Falle eines Starkregens sind sie jedoch überlastet, erst recht, wenn noch Verstopfungen hinzukommen. Wenn der Kanal vollgelaufen ist, steigt das Abwasser in den Schächten, aber auch in den Abwasserleitungen innerhalb der Gebäude bis auf Straßenniveau – die sogenannte Rückstauebene. Über Toiletten, Bodenabläufe, Waschbecken oder Waschmaschinen, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, kann zurückstauendes Abwasser samt Fäkalien in das Gebäude eindringen.

Unser Tipp: Sind Ablaufstellen in diesem Bereich des Hauses unverzichtbar, dann sollen sie mit einer Hebeanlage oder einem Rückstauverschluss gesichert und regelmäßig kontrolliert werden. Rückstausicherungen sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. In den Entwässerungssatzungen vieler Kommunen ist jedoch festgelegt, dass sich jeder Grundstückseigentümer selbst gegen Rückstau zu sichern hat und damit für alle eventuellen Schäden haftet.

Beim Neubau oder der Gartenumgestaltung Überschwemmungsrisiken im Blick haben
Was für die Kanalisation gilt, das gilt meist auch für das eigene Grundstück: Dachrinnen, Fallrohre, Ablaufkästen und Regentonnen sind nicht für Starkregenereignisse ausgelegt und können die plötzlich anfallenden Wassermengen nicht aufnehmen. Erst recht nicht, wenn darin noch Laubreste oder Sedimente hängen. Die müssen mehr als einmal im Jahr beseitigt werden. Und für den Extremfall braucht es ausreichend Abflussmöglichkeiten, die ebenfalls Anspruch auf regelmäßige Wartung haben. Wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen und ein Kiesbett am Haussockel beschleunigen die Versickerung. Günstig ist, wenn das Wasser durch die Geländeformung vom Haus weggeleitet wird. Im Idealfall steigt der Zuweg zum Haus, genau wie die Einfahrt zur Garage, leicht an. Doch Vorsicht: Die Wassermassen dürfen natürlich nicht auf Nachbars Grund und Boden gelenkt werden und dort zur Überschwemmung führen. Das lässt sich durch Geländemulden und Bodensenken vermeiden. Boden- oder Türschwellen, Aufkantungen oder Barrieresysteme verhindern, dass die Fluten ins Gebäude eindringen. Fenster, Eingänge und Lichtschächte müssen gut abgedichtet und regelmäßig geprüft werden, Hausanschlussleitungen und Leitungsdurchführungen desgleichen.

Sonderfall überschwemmungsgefährdete Gebiete
Außer in den von den Bundesländern festgelegten Überschwemmungsgebieten sind Häuser in Geländetiefpunkten, Hanglagen sowie in der Nähe von Bächen, Flüssen und Seen besonders gefährdet. Auch vorherige Schadensereignisse bei Starkregen können Alarmzeichen sein. Wer hier auf eine Unterkellerung nicht verzichten möchte, ist gut damit beraten, eine Schwarze oder Weiße Wanne einzubauen, um den Gebäudeteil abzudichten. Darüber hinaus sind drucksichere Spezialfenster und -türen zumindest für tiefer gelegene Gebäudebereiche eine Überlegung wert. Ergänzend können mobile oder teilmobile Hochwasserschutzbarrieren angebracht werden.

Sechs Akutmaßnahmen, wenn mit Überflutungen zu rechnen ist:

  • Wertgegenstände vorsorglich aus dem Keller entfernen
  • keine gefährlichen Stoffe oder Chemikalien in gefährdeten Räumen lagern
  • sicherstellen, dass der Heizöltank voll oder an der Wand verankert oder mit Ballast beschwert ist
  • Schächte, Türen und Fenster absichern
  • bewegliche Gegenstände im Außenbereich in Sicherheit bringen oder befestigen
  • vorsorglich den Strom im Keller abstellen


Die ersten Schritte im Akutfall

  • Strom abstellen
  • Schäden für die Versicherung fotografieren, vor allem: Höhe des Wasserspiegels mithilfe eines ins Wasser gesteckten Zollstocks dokumentieren
  • das Wasser so schnell wie möglich aus dem Keller herauspumpen – mithilfe einer Pumpe oder auch der Feuerwehr
  • Versicherung kontaktieren, baldmöglichst – vor der Beauftragung von Handwerkern! – schriftlich den Schaden melden samt einer Liste der beschädigten Gegenstände und aussagekräftigem Foto-Material
  • bewegliches Gut aus dem Keller entfernen, dieses und die Räume trocknen


Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf?
Schäden am Gebäude ersetzt nur die Elementarschadensversicherung, ein erweiterter Naturgefahrenschutz zur Wohngebäudeversicherung. Versicherungsnehmer haben Anspruch auf die notwendigen Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (zum Beispiel Garage oder Schuppen), die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes, den eventuellen Abriss des Gebäudes und im Extremfall auch die Konstruktion und den Bau eines gleichwertigen Hauses. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben bundesweit nur rund 40 Prozent der Hauseigentümer eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen. Schäden am Mobiliar können selbstnutzende Eigentümer oder Mieter absichern, indem sie eine um den Naturgefahrenschutz erweiterte Hausratversicherung abschließen. Schäden am Auto sind durch die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung gedeckt.

Zum Weiterlesen:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat umfangreiche Tipps zum Thema Starkregen zusammengestellt: https://www.verbraucherzentrale.nrw/starkregen


Das Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes

Am 6. Juli 2017 ist der erste Teil des Hochwasserschutzgesetzes II in Kraft getreten, der zweite folgt am 5. Januar 2018. Es zielt darauf ab, Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu verringern. Die Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen werden erleichtert und beschleunigt. Für Grundstücke, die für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden, soll ein Vorkaufsrecht eingeführt werden. In Risikogebieten dürfen keine Ölheizungen mehr eingebaut werden, für bestehende Anlagen wird eine Nachrüstpflicht eingeführt. Durch Entsiegelungen soll die Entstehung von Hochwasser eingedämmt werden.