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Mess- und Eichrecht

Studie: Immense Kosten bei der Eichung von Wasserzählern ließen sich vermeiden

Alle fünf bis sechs Jahre werden hierzulande die Wasserzähler in den Wohnungen ausgetauscht, so verlangt es das deutsche Eichrecht. Jährlich entstehen dadurch für die Haushalte in Summe Kosten von knapp einer Milliarde Euro. Doch der Aufwand ist nicht gerechtfertigt, wie jetzt eine Studie des Hamburger Instituts ergab, die von den großen wohnungswirtschaftlichen Verbänden (BFW – Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, DDIV – Dachverband Deutscher Immobilienverwalter, DMB – Deutscher Mieterbund, GdW – Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie Haus & Grund Deutschland) beauftragt wurde.

Durch die Eichfristen entstehen unverhältnismäßig hohe Kosten für die Mieter
Die Forscher des Hamburger Instituts haben bei ihrer Untersuchung festgestellt, dass die Wasserzähler durch die aktuelle Rechtslage unnötig oft ausgetauscht werden, obwohl diese in aller Regel noch zuverlässig messen. Nach den Ergebnissen der in Deutschland durchgeführten Stichprobenverfahren können die gängigen Wasserzähler auch nach 20 Jahren Nutzungszeit zu 95 Prozent noch sehr präzise Messergebnisse innerhalb der eichrechtlich zulässigen Fehlergrenzen liefern. Die Forscher haben errechnet, dass je Zählerwechsel 120 Euro Kosten entstehen. Selbst in dem für die Praxis eher unrealistischen Fall, dass ein Wasserzähler von Anfang an zehn Prozent mehr misst als er darf, entstehen dem Mieter dadurch deutlich weniger Wasserkosten als durch den Zählertausch.

Auch im Vergleich zu anderen Wohnnebenkosten sind die hohen Anforderungen an Wasserzähler nicht gerechtfertigt. Ungenauigkeiten bei der Ablesung der Heizkostenverteiler in den Wohnungen wirken sich monetär deutlich stärker aus, da die Heizkosten 2,5- bis 5-mal so hoch sind wie die Wasserkosten. Heizkostenverteiler können aufgrund ihrer Bauart nicht geeicht werden und unterliegen somit keiner Eichpflicht.

Selbst im internationalen Vergleich sind die deutschen Eichfristen deutlich zu kurz. Während es in einigen europäischen Ländern keine Eichfristen für Wasserzähler gibt, haben andere Länder Eichfristen von mehr als 15 Jahren. Das führt nach Ansicht der Forscher zu einer vergleichsweise sehr kurzen Nutzungsdauer der Haus- und Wohnungswasserzähler in Deutschland – siehe Tabelle.

Mittlere Nutzungsdauer von Wasserzählern international
Deutschland 7,7 Jahre
USA und Kanada 17,0 Jahre
Großbritannien und Irland 13,5 Jahre
Frankreich 18,2 Jahre
Spanien und Portugal 22,9 Jahre
Durchschnitt der weltweit betrachteten Länger 12,3 Jahre
(Quelle: IMS Research, 2011)

Jährlich könnten mehr als 500 Millionen Euro durch Verlängerung oder Wegfall der Eichfristen gespart werden
Bei einer Verlängerung der Nutzungsdauer von Wasserzählern auf das Niveau von Frankreich oder Nordamerika könnten Kosten in Höhe von über 500 Millionen Euro jährlich eingespart werden, so das Resümee der Forscher des Hamburger Instituts.

Nach Ansicht der Forscher spricht nichts dagegen, die Eichfristen zu verlängern oder alternativ auf diese zu verzichten. Dazu sind Änderungen am Mess– und Eichrecht erforderlich. Bei einer Verlängerung sollten die Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler vereinheitlicht werden. Zudem sollten die Fristen je nach verwendeter Technologie differenziert werden:

  • Haus- und Wohnungswasserzähler als Flügelradzähler 15 Jahre
  • Haus- und Wohnungswasserzähler als Ultraschallzähler 20 Jahre
  • Verlängerungsmöglichkeit durch Stichprobenverfahren je 5 Jahre

Aber auch bei einem Verzicht auf die Eichfristen sehen die Forscher nicht das hohe Niveau des Verbraucherschutzes gefährdet. Vermieter haben ein großes Interesse an rechtssicheren Nebenkostenabrechnungen. Sie würden die Wasserzähler austauschen, sobald diese unplausible Werte anzeigen, so wie dies bereits beim Austausch der Heizkostenverteiler praktiziert wird.

Welche Regelungen gelten für Wasserzähler in Deutschland?

Die Bauordnungen der meisten Bundesländer sehen vor: Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Bei zentralen Heizungsanlagen schreibt die Heizkostenverordnung Warmwasserzähler zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs vor.
Nach den Regelungen des Mess- und Eichgesetzes müssen die Wasserzähler vor Einbau geeicht werden. Bereits nach fünf Jahren müssen Warmwasserzähler und nach sechs Jahren Kaltwasserzähler erneut geeicht bzw. ausgetauscht werden. Durch Stichprobenverfahren ist es möglich, die Eichfrist für bauartgleiche Typen um drei Jahre zu verlängern.