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Langfinger auf Weihnachtsmärkten

In der Vorweihnachtszeit zieht es viele Menschen in die Innenstädte. Sie kaufen Weihnachtsgeschenke, genießen die Atmosphäre und besuchen die Weihnachtsmärkte. Leider sind in dieser Zeit zahlreiche Taschendiebe unterwegs, gerade dort, wo sich viele Menschen aufhalten. Wir möchten Ihnen gängige Langfinger-Tricks vorstellen.

Seit Jahren warnt die Polizei in den Städten gerade in der Vorweihnachtszeit vor Taschendieben. Vielerorts sind vermehrt Zivilstreifen und uniformierte Polizisten unterwegs, um als Ansprechpartner für Opfer da zu sein, aber auch die Täter ins Visier zu nehmen. Man setzt auf Abschreckung. Der beste Schutz ist allerdings immer noch: Vorsicht. Wer sich an vollen Adventswochenenden in die Innenstadt oder ins Einkaufszentrum wagt, sollte auf der Hut sein. Lassen Sie Ihre Taschen nicht unbeaufsichtigt. Beliebte Tricks auf dem Weihnachtsmarkt sind beispielsweise, wenn Senf mit Absicht auf die Jacke gekleckert oder durch Anrempeln Glühwein verschüttet wird. Wer abgelenkt ist, kann schnell ausgeraubt werden. Ebenfalls beliebt ist der Geldwechseltrick als Ablenkungsmanöver. Die meisten Taschendiebe arbeiten im Team. Ein Täter lenkt ab, der andere greift sich die Handtasche oder plündert die Jacke. Übrigens: Die Täter haben es nicht nur auf Ihr Geld abgesehen, sie greifen sich auch Smartphones.

Was ist zu tun, wenn Ihre Geldbörse gestohlen wurde?

Hatte ein Taschendieb Erfolg und hat beispielsweise Ihre Geldbörse entwendet, sollten Sie den Diebstahl auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen. Sperren Sie Ihre Kredit- und Scheckkarten bei dem jeweiligen Geldinstitut. Hatten Sie Ihren Personalausweis, Führerschein und Gesundheitskarte ebenfalls im Portemonnaie, müssen diese neu beantragt werden. Allerdings rät die Polizei, dass Sie etwa vier Wochen abwarten, bevor Sie die Neubeantragungen starten. Manchmal werfen die Taschendiebe Papiere und Karten in einen Briefkasten, da sie es eher auf Bargeld abgesehen haben, oder sie werden beim Fundbüro abgegeben.

Ist ein Taschendiebstahl unter Umständen sogar von der Hausratversicherung abgedeckt?
Hier müssen wir Sie leider enttäuschen. Ein Taschendiebstahl ist dem Gesetz nach ein sogenannter einfacher Diebstahl, da in der Regel der Dieb kein Hindernis überwinden muss. In einem solchen Fall käme die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden nicht auf. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Täter das Opfer zur Herausgabe der Wertgegenstände zwingt, beispielsweise durch Gewaltandrohung oder -anwendung. Dann liegt ein schwerer Diebstahl bzw. Raub vor und die Hausratversicherung käme zum Tragen.

Sie haben Fragen zum richtigen Versicherungsschutz? Ihre Ansprechpartner bei der Grundeigentümer-Versicherung stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Telefon: 040 3766 3367.

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Quelle: Grundeigentümer-Versicherung