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„Saubere Energien für alle Europäer“

Brüssel will Gebäudeeigentümer zu weiteren Energieeinsparmaßnahmen verpflichten

Energieausweise, Dämm- und Nachrüstpflichten – die Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt vor, was Immobilieneigentümer in Deutschland zu beachten haben. Was viele nicht wissen: Die Regelungen basieren im Wesentlichen auf Vorgaben europäischer Richtlinien. So enthält die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie Vorgaben zur energetischen Gebäudemodernisierung und legt die energetischen Standards für den Neubau fest. Auch der Energieausweis ist europäischen Ursprungs.

Derzeit debattieren die europäischen Parlamentarier ein von der Europäischen Kommission Ende 2016 vorgelegtes Gesetzpaket zur Energie- und Klimapolitik mit dem Titel „Saubere Energien für alle Europäer“. Um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen, werden sowohl die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie als auch die Richtlinie für erneuerbare Energien und die EU- Energieeffizienzrichtlinie überarbeitet.

Folgende energetische Standards werden aktuell unter anderem in Brüssel diskutiert:

  • FÖRDERUNG DER ELEKTROMOBILITÄT:In Nichtwohngebäuden soll jeder zehnte Parkplatz mit einem Ladepunkt für Elektrofahrzeuge ausgerüstet werden.
Bei Wohngebäuden gilt, jeder Parkplatz eines Neubaus soll zum Laden eines Elektrofahrzeugs vorverkabelt werden. Diese Pflicht trifft auch die Eigentümer von Parkplätzen eines bestehenden Gebäudes, wenn dieses einer größeren Renovierung unterzogen wird.

  • EINFÜHRUNG EINES „INTELLIGENZINDIKATORS“ FÜR GEBÄUDE
Der Intelligenzindikator gibt an, wie hoch die Fähigkeit des Gebäudes ist, seinen Betrieb an die Erfordernisse der Bewohner und des Netzes anzupassen und seine Leistungen zu verbessern. Dieser Indikator soll in die Energieausweise integriert werden.

  • KOPPLUNG DER FÖRERUNG AN VOHER-NACHER-VERGLEICH DER ENERGIEAUSWEISE
Staatliche Förderungen sollen nur dann gewährt werden, wenn die Energiebilanz des Hauses durch die Modernisierungsmaßnahmen verbessert wurde. Hierzu sollen die Energieausweise vor und nach der Maßnahme abgeglichen werden.

  • SCHWELLWERT ZUR AUSSTATTUNG VON WOHNGEBÄUDEN MIT ZENTRALEN GEBÄUDETECHNISCHEN SYSTEMEN
Mitgliedsstaaten können wählen, ob sie gesetzliche Inspektionspflichten für Heiz,- Warmwasser- und Kühlsysteme oder die Ausstattung mit zentralen gebäudetechnischen Systemen ab einem Schwellenwert von 100 kW vorschreiben.

  • FERNAUSLESBARKEIT VON ZÄHLERN
Für die Heiz-, Kühl- und Warmwasserverbrauchserfassung müssen alle Zähler fernauslesbar sein. Der Endverbraucher soll sich häufig, „letztlich monatlich“, über seinen Energieverbrauch informieren können.

So geht es weiter:

Richtlinienvorschläge der Europäischen Kommission erfahren während des Rechtssetzungsprozesses eine Vielzahl an Änderungen. Es bleibt also abzuwarten, ob es bei den strengen Vorschlägen der Europäischen Kommission bleibt. Die neuen Richtlinien sollen bis Ende 2018 verabschiedet werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen und die bestehenden Gesetze anzupassen. Klar ist aber schon jetzt: Die nächste Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist in Sichtweite.