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Schäden an Heizungsanlagen vermeiden

Wenn im Winter lange Frostperioden einsetzen, sollten spätestens dann Hauseigentümer die Heizungsanlage überprüfen. Schließlich können eingefrorene Leitungswasserrohre hohe Schäden am Gebäude verursachen.

Besonders wenn sich Wasserleitungen im Außenbereich oder in nicht ausreichend beheizten Gebäudeteilen befinden, können sie bei Minusgraden leicht einfrieren. Sind die Leitungen schon älter, können sie sogar platzen. Dies sollten Sie auf jeden Fall verhindern, da nach dem Auftauen durch unkontrollierten Wasseraustritt erhebliche Gebäudeschäden entstehen könnten.

Unser Tipp: Sperren Sie den Zulauf von Wasserleitungen außerhalb des Hauses ab und öffnen danach den Außenhahn, damit das noch in der Leitung stehende Wasser abfließen kann und es keine Frostsprengungen gibt. Üblicherweise gibt es bei Absperrventilen im Leitungssystem zusätzliche Entleerungshähne, mit denen auch das in den Leitungen befindliche Wasser abgelassen werden kann.

Neben Außenhähnen können auch Leitungen im Gebäude einfrieren, wenn diese in den Wintermonaten nicht richtig beheizt werden. Der Heizungsthermostat-Modus „Frostwächter“ (durch eine kleine Schneeflocke gekennzeichnet) reicht unter Umständen nicht aus, um die Heizung bei einer längeren Abwesenheit am Laufen zu halten. Sorgen Sie lieber dafür, dass im Winter eine generelle Raumtemperatur von ca. 19 Grad gehalten wird. Wer beispielsweise über einen längeren Zeitraum abwesend ist, sollte einen Freund oder Bekannten bei einer Frostperiode darum bitten, die Heizungsanlage zu überprüfen. So können auch Heizungsausfälle – beispielsweise durch einen Stromausfall – rechtzeitig erkannt und dementsprechend gehandelt werden.

Muss der Eigentümer trotz aller Kontrollen und Schadensvermeidungsmaßnahmen einen Leitungswasserschaden melden, kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung für die entstandenen Schäden am Gebäude auf. Vorausgesetzt das Risiko „Leitungswasser“ ist mitversichert und der Hauseigentümer ist seinen vertraglichen Obliegenheiten – wie den Sicherheitsvorschriften – nachgekommen. Für Schäden an Mobiliar und sonstigen Gegenständen, die sich im Haus befanden und vom Leitungswasserschaden betroffen sind, käme die Hausratversicherung auf.

Übrigens: Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) gibt es deutschlandweit rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden im Jahr. Den Gebäudeversicherern entstehen damit jährlich Kosten von 2,3 Milliarden Euro. Und viele Schäden wären zu vermeiden, wenn die Immobilienbesitzer sich rechtzeitig um eine Sanierung der Rohrleitungen kümmern würden.

Sie haben Fragen zum richtigen Versicherungsschutz? Ihr persönliches Betreuungsteam bei der Grundeigentümer-Versicherung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Telefon: 040 3766 3367.

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Quelle: Grundeigentümer-Versicherung