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Die Datenschutzgrundverordnung – ein Risiko für den Vermieter?

Im Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten. Hierdurch wird das europäische Datenschutzrecht vereinheitlicht. Freilich müssen Vermieter die gesetzlichen Vorschriften bei dem Umgang mit personenbezogenen Mieterdaten berücksichtigen und einhalten. Verstöße gegen die Regeln der Datenschutzgrundverordnung können den Vermieter teuer zu stehen bekommen. Es sind Bußgelder in einer Höhe von bis zu 20 Millionen oder 4 % des Jahresumsatzes vorgesehen. Selbst wenn die Bußgelder in der Praxis diese Höhe nur selten erreichen werden, bestehen nicht zu vernachlässigende Risiken.

Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung wird in der Regel weniger relevante Daten digital verarbeiten oder speichern. Ihn treffen daher weniger Risiken, als dies bei einer Vermietungsgesellschaft mit digitalen Mieterakten und unzähligen Datensätzen der Fall ist. Der Vermieter, welcher die Mieterdaten erfasst und an eine Hausverwaltung weiterleitet kann jedoch auch für die Datenschutzverstöße der Hausverwaltung haftbar sein. Insofern sollte sich jeder Vermieter mit dem Thema einmal auseinandersetzen.

Die wesentlichen Grundsätze der Datenminimierung und Datenlöschung beispielsweise werden leicht und gerne verletzt, indem sämtliche verfügbaren Daten gespeichert und nie wieder gelöscht werden. Dies gilt auch für Hausverwaltungen, welche Daten für den Vermieter als Dritte verarbeiten. Es sollte daher jeder Mietvertrag zunächst daraufhin geprüft werden, ob der Mieter ausdrücklich in die Verarbeitung seiner Daten eingewilligt hat. Weiterhin sollten Vermieter die gespeicherten Daten aus längst abgeschlossenen Mietverhältnissen löschen.

Eine weitere wesentliche Verpflichtung nach der Datenschutzgrundverordnung ist die Dokumentationspflicht des verantwortlichen. Es ist ein Verzeichnis über sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge zu führen. In diesem müssen die Kategorien erhobener Daten, der Zweck deren Verarbeitung, die Löschfristen und die zum Schutz der Daten getroffenen technischen und organisatorischen getroffenen Vorkehrungen dokumentiert sein. Ob Sie als Vermieter all diese Verpflichtungen treffen, erörtern wir gerne im Rahmen der Rechtsberatung.

Thomas Bellmer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main