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Wohnungsschlüssel – Anzahl, Austausch, Verlust

Einfach ein paar nachmachen lassen? Das Schloss an der Wohnungstür austauschen? Und wer muss wofür bezahlen? Was einfach klingt, kann manchmal ganz schön kompliziert werden.

Wie viele Schlüssel der Vermieter dem Mieter aushändigen muss, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ein Single kann je zwei Haus- und Wohnungsschlüssel verlangen, damit er einen Schlüssel bei einer Person seines Vertrauens deponieren kann. Bei Familien oder Wohngemeinschaften kommt es auf die Anzahl der Personen an. Alle Schlüssel sind im Übergabeprotokoll aufgelistet. Auch für andere Personen wie zum Beispiel Pflegepersonal oder Putzfrau darf der Mieter Schlüssel verlangen oder anfertigen lassen.

Der Vermieter selbst darf dagegen ohne Zustimmung des Mieters keinen Schlüssel in Besitz haben.

Fühlt sich ein Mieter unsicher, darf er für die Dauer der Mietzeit das Schloss an seiner Wohnungstür austauschen. Endet das Mietverhältnis, muss der ursprüngliche Zylinder wieder eingebaut und mit sämtlichen Schlüsseln an den Vermieter zurückgegeben werden.

Bricht ein Haustürschlüssel während des Mietverhältnisses ab, gibt es oft Streit darüber, wer den Schaden bezahlen muss. Hier gilt: Hat der Mieter den Schaden verschuldet, muss er Schlüssel und gegebenenfalls auch ein neues Schloss bezahlen. Handelt es sich dagegen um Verschleiß, ist es Sache des Vermieters.

Hat der Mieter während des Mietverhältnisses einen Schlüssel verloren, muss er den Vermieter darüber informieren. Besteht keine Missbrauchsgefahr, darf der Vermieter den Zylinder nicht auf Kosten des Mieters austauschen lassen. Ein Mieter, dem auf der Fahrt mit einem Boot auf dem Fluss versehentlich der Schlüssel über Bord gefallen ist, muss daher nicht für die Kosten eines neuen Schlosses aufkommen. Grundsätzlich können Vermieter beim Verlust eines Schlüssels nämlich nur dann den Einbau einer neuen Schließanlage vom Mieter verlangen, wenn den Mieter ein Verschulden am Verlust des Schlüssels trifft, eine konkrete Missbrauchsgefahr besteht und die Schließanlage dann auch tatsächlich vom Vermieter ausgewechselt wurde.

Vermieter, die mit Schlüsselfragen konfrontiert werden, bekommen Hilfe bei den Rechtsberatern von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Olinda Hoffmann Rechtstipp
Olinda Hoffmann
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main