Haus & Grund Frankfurt
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Nachgefragt bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

Rauchen verboten?

Rauchen in der Mietwohnung – ein leidiges Thema, welches immer wieder zu Streit führt. Aber was kann der Vermieter oder der Nachbar verlangen?

Grundsätzlich gehört auch das Rauchen zum "vertragsgemäßen Gebrauch" der Mietwohnung und des dazugehörigen Balkons oder der Terrasse.

Vor Abschluss des Mietvertrages wollen Vermieter oft gerne wissen, ob der Mietinteressent Raucher ist. Ob es sich dabei aber um eine zulässige oder eine unzulässige Frage handelt, wurde bisher noch nicht vom BGH entschieden. Die Meinungen gehen daher auseinander. Letztlich kommt es darauf an, ob das Interesse des Vermieters, über das Rauchverhalten des Mieters Bescheid zu wissen, höher bewertet wird als das Recht des Mieters, private Dinge für sich zu behalten.

Ob zwischen Mieter und Vermieter ein Rauchverbot wirksam vereinbart werden kann, wurde von den Gerichten bisher nicht einheitlich entschieden.

Daher gilt folgendes: Eine individuelle Vereinbarung, dass in der Wohnung gar nicht oder nur gelegentlich geraucht werden darf, ist wirksam. Falls die Mieter dagegen verstoßen, kann das in letzter Konsequenz zur Kündigung führen. Unwirksam ist jedoch eine vorformulierte Klausel im Mietvertrag, die das Rauchen in der Wohnung verbietet. Daran müssen die Mieter sich nicht halten.

Oft kommt es vor, dass sich die Nachbarn durch das Rauchen auf dem Balkon belästigt fühlen. Wenn der Nachbar wesentlich beeinträchtigt wird, kann der Nachbar verlangen, dass das Rauchen beschränkt wird.

Und was gilt beim Auszug? Die meisten Folgen des Rauchens lassen sich durch Farbe und Tapete beseitigen. Dazu ist auch der rauchende Mieter nur nach den allgemeinen Regeln verpflichtet. Ist er zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet, muss er auch die Nikotinspuren nicht beseitigen. Nur wenn durch exzessives Rauchen eine Substanzbeschädigung der Wohnung eingetreten ist, die sich nicht im Wege von Schönheitsreparaturen beseitigen lässt, kann der rauchende Mieter zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet sein. Möglich ist dies auch, wenn der Mieter ein vertraglich vereinbartes Rauchverbot verletzt. Beides ist aber die große Ausnahme.

Vermieter, die mit rauchenden Mietern Probleme haben, bekommen Hilfe bei den Fachanwälten von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

Olinda Hoffmann Rechtstipp
Olinda Hoffmann
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt am Main