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Reformideen im Vergleich

Kostenwertmodell oder wertunabhängiges Modell oder Bodenwertsteuer?

Die Bundesländer scheinen sich nach und nach von dem bis dato mehrheitlich befürworteten Kostenwertmodell abzuwenden. Seine Umsetzung wäre wegen der erforderlichen aufwendigen Neubewertung für die Finanzämter wohl schlicht nicht rechtzeitig zu schaffen. Die von Haus & Grund Deutschland bei seinen Mitgliedern durchgeführte Erhebung belegt, welche fatalen Auswirkungen das Modell auf viele Steuerpflichtige haben würde.

Denkbar ist damit, dass sich die Mehrheit der Länder auf das auch von Haus & Grund favorisierte marktunabhängige Modell (‚Südländermodell‘) einlässt. Darüber hinaus wird nach wie vor über die Idee einer Bodenwertsteuer diskutiert. Dieses Konzept wird nachdrücklich unter anderem vom Deutschen Mieterbund und den großen Naturschutzverbänden unterstützt.

Was ist die Bodenwertsteuer?
Zur Ermittlung der Bodenwertsteuer soll einzig und allein der Bodenwert eines Grundstücks herangezogen werden, unabhängig davon, ob es bebaut ist oder nicht. Größere und teurere Grundstücke würden somit stärker besteuert als kleinere und günstigere. Die Befürworter des Modells argumentieren, dass dadurch die richtigen Anreize gesetzt würden, um die vorhandenen Grundstücksflächen besser auszulasten. Da das Gebäude bei der Besteuerung außen vor bliebe, werde es für Eigentümer außerdem deutlich attraktiver, in das Gebäude zu investieren, also beispielsweise energetisch zu modernisieren. Und schließlich verweisen die Anhänger einer Bodenwertsteuer auf den sehr niedrigen Verwaltungsaufwand und die schnelle Umsetzbarkeit des Modells. Mit den Bodenrichtwerten stünde eine flächendeckende und verlässliche amtliche Bewertungsbasis zur Verfügung.

Kritik an der Bodenwertsteuer
Von Haus & Grund und von führenden Fachleuten aus dem Beraterkreis des Bundesfinanzministeriums wird eine Bodenwertsteuer sehr kritisch gesehen. Eine solche Steuer führt nicht zu einer verursachungsgerechten Verteilung der Kosten beispielsweise für die Abnutzung der kommunalen Infrastruktur. Denn die Bodenwertsteuer bleibt unverändert, egal ob auf dem zu besteuernden Grundstück die Wohnraumnutzung deutlich ansteigt oder nicht.
Hinzu kommt, dass es bislang keine Möglichkeit für den Steuerpflichtigen gibt, einen Bodenrichtwert rechtlich überprüfen zu lassen. Und ein Gutachterausschuss, der typischerweise bei der Gemeinde angesiedelt ist, welche die Steuer erhebt, bürgt nicht unbedingt für absolute Neutralität.

Auch unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit erscheint es abwegig, ein unbebautes Grundstück in gleicher Weise zu besteuern wie ein bebautes. Bestraft würden mit einer solchen Steuer Gebiete mit einer eher lockeren Wohnbebauung. Kritisch ist bei diesem Ansatz auch die Kopplung der Besteuerung an ein derzeit äußerst dynamisches Wachstum der Bodenpreise in vielen Regionen Deutschlands.

Beispiele aus unserer Erhebung für die jährlich anfallende Grundsteuer nach den unterschiedlichen Steuermodellen

Vorausgesetzt wurde, dass die derzeitigen Hebesätze und die Steuermesszahlen beibehalten werden. Grundlage der Berechnungen war die jeweilige Bruttogebäudefläche.

Standort Bodenrichtwert Grundstücksfläche aktuelle Grundsteuer Bodenwertsteuer Kostenwertmodell marktunabhängiges Modell
MFH Berlin 2.100 € 1.297 m² 4.507 € 14.120 € 90.333 € 3.884,27 €
MFH Frankfurt/Main 2.300€ 1.007 m² 1.864 € 6.819 € 43.040 € 1.851,70 €
EFH Stuttgart 1.240 € 960 m² 287 € 3.962 € 22.054 € 266,24 €