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Baukindergeld

Gut gemeint, aber wenig effektiv

CDU/CSU und SPD wollen künftig wieder verstärkt die Wohneigentumsbildung fördern. Sie haben im Entwurf ihres Koalitionsvertrages das sogenannte Baukindergeld festgeschrieben: Wer ein Haus oder eine Wohnung baut oder erwirbt, soll künftig zehn Jahre lang je Kind und Jahr einen Zuschuss von 1.200 Euro erhalten. Die Förderung sollten Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je Kind erhalten.

Für die, die ohnehin bauen oder kaufen wollen, ist das Baukindergeld ein gut gemeintes, aber nicht notwendiges Plus. Seine Summe ist so bemessen, dass sie nicht den Ausschlag für einen Immobilienerwerb geben wird. Die Konstruktion bringt allerdings einige Nachteile mit sich. Sie erinnert an die Eigenheimzulage, die von 1995 bis Ende 2005 gezahlt wurde. Und genau wie diese birgt das Instrument die große Gefahr von Mitnahmeeffekten. Zudem ist zu vermuten, dass das Baukindergeld von den Bauunternehmen eingepreist wird, so dass der Erwerber von dieser Förderung letztlich nicht profitiert. Ein weiterer Minuspunkt besteht darin, dass nach dem vorliegenden Konzept kinderlose Paare sowie Paare, deren Kinder nicht mehr im Haushalt leben, willkürlich aus der Förderung geschlossen werden. Die übrigens zahlen dann das von den Bauunternehmen eingepreiste Baukindergeld mit.

Fazit aus Sicht von Haus & Grund:
Es gibt weitaus effektivere Mittel, allen Bürgern den Weg in die eigenen vier Wände zu erleichtern: die Senkung der Erwerbsnebenkosten. Und hier steht an oberster Stelle die Grunderwerbsteuer.