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Förderung

Änderungen bei KfW-Konditionen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat Ende Februar die Zinsen im Bereich der wohnwirtschaftlichen Investitionen erhöht. Betroffen sind die folgenden Programme: Energieeffizient Bauen (153), KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134), Altersgerecht Umbauen (159), Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152) und Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167).

Bei den Darlehensprogrammen „Energieeffizient Bauen“ (153) und „Energieeffizient Sanieren“ (151/152) werden darüber hinaus zum 17. April 2018 die Konditionen verändert:

  • Für den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses (Programm 153) werden nur noch Kreditlaufzeiten mit maximal 10-jähriger statt der bisher 20-jährigen Zinsbindung angeboten.
  • Künftig sind nur noch vollständige Kreditrückzahlungen kostenfrei möglich. Für außerplanmäßige Tilgungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
  • Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird bereits sechs Monate (bisher zwölf Monate) nach der Zusage eine Bereitstellungsprovision berechnet.

Trotz der Verschlechterungen der Konditionen bleiben KfW-Darlehen für selbstgenutztes Wohneigentum – egal ob Eigenheim oder Eigentumswohnung – und Neubauten für viele Bauherren eine attraktive Finanzierungsvariante.