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Treppenhaus - Welche Regeln gelten bei der Nutzung?

Wer regelmäßig auf dem Weg zu seiner Wohnung im Hausflur oder Treppenhaus einen Hindernisparcours über Blumentöpfe, Rollatoren, Fahrräder, Postsendungen, Kinderwagen und Schuhfelder absolvieren muss, der stellt sich irgendwann die Frage, ob er sich damit abfinden muss oder nicht. Dabei ist der Streit um das Treppenhaus sehr facettenreich.

Die Nutzung des Treppenhauses und des Hausflurs unterliegt Einschränkungen, da diese als sogenannte Gemeinschaftsflächen von allen Bewohnern genutzt werden. Als Faustregel gilt: Das Treppenhaus hat den Zweck, den Bewohnern den Zugang zu ihren Wohnungen zu ermöglichen. Wird das Treppenhaus zu anderen Zwecken benutzt, darf das die übrigen Bewohner weder beinträchtigen noch stören. Auch aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen die Flucht- und Rettungswege frei bleiben. Deshalb ist auch die Lagerung von brennbarem Material grundsätzlich verboten. Darüber hinaus trifft den Vermieter gegenüber Mietern eine Verkehrssicherungspflicht. Danach muss er auch dafür sorgen, dass die Mieter im Treppenhaus und im Hausflur keinen Gefahren ausgesetzt sind.

Bei schlechtem Wetter ist es üblich und daher auch für Wohnungseigentümer erlaubt, die Schuhe auf dem Abstreifer abzustellen – allerdings nur vorübergehend. Auch Bilder, Poster oder Plakate sollten Mieter somit nur nach Zustimmung des Vermieters aufhängen.

Gehhilfen wie Rollatoren und Rollstühle dürfen Menschen, die wie Kranke und Behinderte darauf angewiesen sind, auch trotz Verbot abstellen. Allerdings muss ausreichend Platz vorhanden sein.

Kinderwagen dürfen auch tagsüber im Flur abgestellt werden, wenn kein Aufzug vorhanden ist beziehungsweise der Kinderwagen in den Aufzug nicht hineinpasst und ansonsten der Kinderwagen über viele Treppen in die Wohnung gebracht werden müsste.

Für alle Räder gilt: Wenn nichts geregelt ist, dürfen Fahrräder genauso wie Gehhilfen und Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden. Das Abstellen von Fahrrädern kann aber vertraglich untersagt werden.

Wenn das Treppenhaus als Raucherzimmer genutzt wird, muss das nicht hingenommen werden. Auch ist es nicht ausreichend, wenn im Treppenhaus am geöffneten Fenster geraucht wird.

Vermieter, die sich über das Zustellen des Treppenhauses ärgern, bekommen Hilfe bei den Rechtsberatern von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Olinda Hoffmann Rechtstipp
Olinda Hoffmann
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt