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Gesetzesvorhaben

Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck am neuen Gebäudeenergiegesetz

Nachdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im vergangenen Jahr nicht zuletzt am Widerstand der Bundesländer und der CDU/CSU-Fraktion gescheitert ist, wird es noch in diesem Jahr eine Neuauflage geben.

CDU, CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag geeinigt, die drei bestehenden Regelwerke Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu vereinfachen und zusammenzuführen. Jedoch soll nunmehr das bestehende Anforderungsniveau nicht weiter verschärft werden. Der nach der EU-Gebäuderichtlinie festzulegende Standard für Neubauten (Niedrigstenergiegebäude) wird also nicht wie ursprünglich geplant dem KfW-Effizienzhaus 55, sondern dem Stand der seit 2016 geltenden EnEV entsprechen. Damit werden zumindest zwei wesentliche Forderungen von Haus & Grund Deutschland erfüllt.

Verschiedene Gutachten wurden veranlasst

Auf Druck der wohnungswirtschaftlichen Verbände hat das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mehrere gutachterliche Untersuchungen eingeholt. Sie befassen sich mit der Überprüfung des heutigen Anforderungssystems und der gesetzlichen Regelung der Primärenergiefaktoren (PEF). Darüber hinaus wurden in einem Kurzgutachten die vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen überprüft und aktualisiert.

Wie geht es weiter?
Die Ergebnisse der Gutachten werden in einem gemeinsamen Workshop mit den Verbänden und Forschern diskutiert. Die Kabinettfassung des Gesetzes soll bereits im September 2018 vorliegen.