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Grillen – Was ist erlaubt?

Bei sommerlichen Temperaturen gibt es für viele Menschen nichts Schöneres als am Wochenende gemütlich zu grillen. Doch nicht jeder ist vom Rauch und dem Geruch begeistert. Das Grillen ist schon seit jeher ein Streitthema zwischen Nachbarn.

Grundsätzlich gilt: Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist erlaubt, aber nur, solange sich die Nachbarn nicht beeinträchtigt fühlen.

Ist im Mietvertrag jedoch ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter daran halten. Wer das Grillverbot missachtet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Grundsätzlich darf der Nachbar durch das Grillen nicht zu stark beeinträchtigt werden. Der Rauch der beim Grillen entsteht und häufig zum Nachbarn herüberzieht, gilt als Beeinträchtigung im Sinne der Immissionsschutzgesetze. Das Grillen im Freien ist zulässig, wenn es von einzelnen Personen nur gelegentlich durchgeführt und zeitlich beschränkt wird und wenn dafür gesorgt wird, dass die unvermeidbaren Geruchsemissionen nicht konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume von Nachbarn dringen.

Wer durch den Rauch oder Gerüche belästigt wird, hat einen Anspruch auf Unterlassung gegen seinen grillenden Nachbarn. In manchen Fällen ist sogar mit einer Geldbuße zu rechnen.

Aus den Urteilen der letzten Jahre, die sich mit dem Streitthema Grillen beschäftigt haben, ergeben sich wichtige Hinweise für Grillanhänger. Nach Ansicht des AG Bonn (AZ. 6 C 545/96) darf mit einer Vorankündigung von 48 Stunden einmal im Monat gegrillt werden. Das OLG Oldenburg (13 U 53/02) ist der Ansicht, dass Nachbarn viermal im Jahr das Grillen dulden müssen. Doch Achtung: Manche Gerichte haben entschieden, dass das Grillen mit einem offenen Holzkohlengrill auf dem Balkon komplett verboten ist (AG Hamburg-Mitte, 40 C 229/1972, LG Düsseldorf, 25 T 435/90).

Ganz eindeutige Regeln gibt es nicht. Wer jedoch seinen Nachbarn vorwarnt und die entsprechenden Vorkehrungen trifft (z. B. einen Elektrogrill nutzt), sollte mindestens einmal im Monat sorgenlos Grillen können. Dabei darf jedoch nicht das Recht auf Nachtruhe der Nachbarn missachtet werden.

Vermieter, die mit dem Streitthema Grillen konfrontiert werden, bekommen Hilfe bei den Rechtsberatern von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Olinda Hoffmann RechtstippOlinda Hoffmann
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt