
Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V.


Haus & Grund Frankfurt
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Netzausbau
Glasfaserkabel – Technologie der Zukunft auch in Wohngebäuden
Für Eigentümer, die ihre Immobilie für die Zukunft optimal ausrüsten und für Mieter besonders attraktiv machen wollen, führt an Glasfaser bald kein Weg mehr vorbei.Riesige Datenmengen schnell down- und uploaden, mehrere Dienste, Anwendungen und Kommunikationskanäle gleichzeitig, störungsfrei und ohne Verzögerungen oder Unterbrechungen nutzen, Filme in HD oder Video-Telefonie ruckelfrei genießen – all das soll die Internetverbindung leisten. Glasfaser gilt als die zukunftssichere Technologie, die diese Anforderungen auch bei weiter wachsenden Datenströmen am besten erfüllen kann. Kein anderes Übertragungsmedium hält höhere Bandbreitenreserven bereit. Die Bandbreite ist der entscheidende Faktor für die Geschwindigkeit der Datenübertragung.
Auf dem Weg zum Privatkunden
Der Ausbau des Glasfasernetzes verläuft deutschlandweit sehr unterschiedlich. „Zum Jahreswechsel 2017/18 waren rund 3,1 Millionen Wohn- und Geschäftseinheiten in Deutschland direkt mit Glasfaser erschlossen“, fasst Wolfgang Heer, Geschäftsführer Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS) zusammen. Bei allen anderen endet die Glasfaser irgendwo auf dem Weg in den Haushalt.
Den letzten Abschnitt bilden dann schon vorhandene Telefon-Kupfer-Doppeladern oder Koaxialkabel. Am Ende des Glasfaserkabels werden mittels eines Umwandlers in den entsprechenden Verteilerkästen die optischen Signale in elektrische Signale transformiert. Das bremst den Datenfluss stark ab. Je näher die Glasfaser also an die Endgeräte des Kunden reicht, umso höher ist die Übertragungsgeschwindigkeit. Auf den Ausbau des Netzes im öffentlichen Bereich haben Eigentümer kaum Einfluss, auf den ab der Bordsteinkante hingegen schon.
Breitbandausbau als politisches Ziel
Die Bundesregierung hat sich den Ausbau des Glasfasernetzes auf die Fahnen geschrieben, zuletzt im Koalitionsvertrag. Das Ende 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz schreibt vor, dass beim Neubau oder der Sanierung von Straßen sowie bei der Erschließung von Neubaugebieten Glasfaserkabel künftig mitverlegt werden müssen. Für den Bestand gibt es umfangreiche Förderungen. „Das Breitbandförderprogramm ist sehr erfolgreich und mit rund 4,4 Milliarden Euro die umfangreichste Maßnahme Europas in diesem Bereich“, heißt es aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Gefördert werden Kommunen, welche die Förderung an Telekommunikations- und Bauunternehmen weitergeben, die das Netz ausbauen oder neu errichten.
Wenn keine oder eine nur unzureichende Breitbandversorgung vorliegt, stoßen Kommunen in der Regel Markterkundungsverfahren an. Damit soll ermittelt werden, ob Telekommunikationsunternehmen das jeweilige Gebiet in absehbarer Zeit versorgen wollen. „Dabei sind natürlich Hinweise von Immobilieneigentümern und Gewerbetreibenden hinsichtlich des Vorliegens einer Unterversorgung an Kommunalpolitiker oder – sofern vorhanden – regionale Breitbandkoordinatoren sehr hilfreich“, erklärt der Geschäftsführer Bundesverband Glasfaseranschluss.
Einen Anspruch darauf, dass Glasfaser bis zu einem bestimmten Punkt zur Verfügung gestellt wird, hat der Verbraucher jedoch nicht, ergänzt Daniel Schmidt, Referent Technik und Wirtschaft in der WFE - Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Elektrohandwerke mbH: „Bis Glasfaser letztlich am Grundstück der einzelnen Eigentümer ankommt, wird es je nach Bevölkerungsdichte unterschiedlich lange dauern.“
Die letzten Meter
Die Verfügbarkeit auf der Straße ist eine Sache, die Verlegung zum Haus und innerhalb des Gebäudes eine andere. „Gefördert wird der Ausbau (wenn vom Eigentümer der betreffenden Immobilie gewünscht) bis zur Innenwand des betreffenden Gebäudes. Für die Hausinstallation ist der Eigentümer verantwortlich“, informiert das Bundesministerium. „Die im Zielgebiet ansässigen Grundstückseigentümer, die an der Maßnahme teilnehmen möchten, müssen eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Ausbaubeitrags in Höhe von 2000 Euro abgeben.“ In Kommunen, wo der Ausbau ansteht, kann es für Eigentümer durchaus eine Überlegung wert sein, zu diesem Zeitpunkt Glasfaser bis zum Haus legen zu lassen, um die für ihn indirekte Förderung mitzunehmen.
Eine direkte Förderung für Eigentümer ist im Bundesprogramm nicht vorgesehen. Der Bundesverband Glasfaseranschluss sieht hier erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Beim echten Glasfaserausbau, der bis mindestens ins Gebäude reicht, entstehen gerade durch den letzten Streckenabschnitt von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude nicht unerhebliche Kosten. Angesichts der Höhe der neuen Bundesförderung sollte ein Teil der Fördermittel dafür genutzt werden, genau diese Kosten abzufedern“, fordert Geschäftsführer Heer. So könnten beispielsweise Immobilieneigentümern Voucher ausgehändigt werden, die sie dann einlösen können, wenn ein ausbauendes Unternehmen ihre Immobilie anschließt und eine Erschließungsgebühr in Rechnung stellt. Die Umsetzung könnte nach einem Vorschlag von BUGLAS über die KfW erfolgen.
Was tun im Gebäude?
Wenn denn Glasfaser anliegt, stellt sich für Eigentümer die Frage, was sie im Gebäude tun. Variante eins ist: Dort bleibt alles wie es ist, der Datenstrom wird auf den letzten Metern gedämpft. Variante zwei ist die vergleichsweise teure Neuinstallation von Glasfaser im Gebäude. Als günstigeren dritten Weg schlägt Experte Schmidt die Umrüstung vor: „Technologien wie G.fast oder Docsis 3.0 oder künftig 3.1 machen es möglich, die vorhandenen herkömmlichen Übertragungswege – also Zweileitertechnik oder Koaxkabel – so umzurüsten, dass auf kurzen Strecken hohe Übertragungsraten erzielt werden. Diese Technologien werden an den Anknüpfungspunkten der Glasfaser dazwischengeschaltet.“ In einigen Regionen können sogenannte Glasfaser-Inhouse-Kits eine Alternative sein, die von einigen Stadtwerken angeboten werden.
Auch Eigentümer, deren Kommunen noch nicht tätig sind, können bereits aktiv werden und ihr Haus für das Glasfaser-Zeitalter wappnen: „Beim Neubau oder einer Grundsanierung sollten schon heute auf jeden Fall zumindest Leerrohre verlegt werden, wenn nicht gleich schon Glasfaser“, rät der Fachmann von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Elektrohandwerke. „Bei der Installation von Leerrohren sind die entsprechenden Brandschutzbestimmungen zu beachten.“
Kosten-Nutzen-Abwägung
Unterm Strich kommen auf Eigentümer mit dem Umstieg auf Glasfaser auf jeden Fall Investitionskosten zu. Sie werden mit höherem Nutzungskomfort belohnt. Und mit einer Wertsteigerung der Immobilie. Presseveröffentlichungen aus Großbritannien beziffern sie mit fünf bis acht Prozent.
Ausbau-Stufen im Überblick
Beim Ausbau der Glasfasernetze wird zwischen mehreren Ausbau-Stufen unterschieden. Sie kennzeichnen, wie weit die Glasfaser-Leitung reicht, und werden üblicherweise nach ihren englischen Bezeichnungen abgekürzt:
- FTTN – Fiber to the node – Glasfaser bis zum Netzknoten/Hauptverteiler
- FTTC – Fiber to the curb – Glasfaser bis zum Bordstein/Kabelverzweiger
- FTTB – Fiber to the building/basement – Glasfaser bis ins Gebäude/Erdgeschoss
- FTTH – Fiber tot the home – Glasfaser bis in die Wohnung
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