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Mietpreisbremse

Aktuelle Entwicklungen

In dem von Haus & Grund unterstützten Musterprozess gegen die Mietpreisbremse (64 S 199/17) hat die 64. Kammer des Landgerichts Berlin der Mieterin größtenteils Recht gegeben. Diese hatte unter Berufung auf die Regelungen der Mietpreisbremse auf Herabsetzung der Miete und Rückzahlung von ihrer Meinung nach zu viel gezahlten Beträgen geklagt. Nach Ausschöpfung des Rechtsweges wurde nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Ob das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde annimmt, bleibt abzuwarten. Mit nunmehr jedoch drei Verfahren – davon zwei Vorlagebeschlüssen – steigt die Chance um ein Vielfaches, dass sich das Gericht mit der Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse auseinandersetzt.

Unterdessen hat der Hamburger Senat die Mietpreisbremse, die in der Hansestadt 2015 eingeführt worden war, unverändert neu erlassen. Das Landgericht Hamburg hatte am 14. Juni 2018 entschieden, dass die Mietpreisbremse ab ihrer Einführung zum 1. Juli 2015 zumindest bis August 2017 nicht wirksam umgesetzt wurde, da es an einer ordnungsgemäßen Begründung fehlte (333 S 28/17). Die Verordnung soll in Kürze samt Begründung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt neu verkündet werden. Durch den Neuerlass soll die Mietpreisbremse in Hamburg zumindest für künftig abgeschlossene Mietverträge gelten. Die Geltungsdauer bis zum 30. Juni 2020 bleibt unverändert bestehen.

Mittlerweile hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung der Mietpreisbremse gestartet. Dazu wurde unter anderem an die Vermieterverbände ein Fragenkatalog geschickt. Neben Haus & Grund Deutschland wurden auch der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen beteiligt.