Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

Immobilienkauf

In der Diskussion: Ausweitung des Bestellerprinzips

Katarina Barley (SPD) will prüfen, ob sich das von Mietwohnungen bekannte Bestellerprinzip auf den Kauf von Immobilien übertragen lässt. Damit hat die Bundesjustizministerin eine breite Debatte angestoßen.

Die Positionen der Bundestagsfraktionen sind allerdings so unterschiedlich, dass zumindest eine kurzfristige Ausweitung des Bestellerprinzips unwahrscheinlich erscheint.

Keine einheitliche Linie der Parteien
SPD, Linke und Grüne hatten einen solchen Schritt im Wahlkampf gefordert. Die Grünen haben nun einen entsprechenden Antrag im Bundestag gestellt. Aus der SPD-Fraktion heißt es hingegen, man plane derzeit keine eigenen Aktivitäten, sondern warte ab, was aus dem Barley-Ministerium kommt. Und die CDU sieht keinerlei Handlungsbedarf. „Das gutgemeinte Anliegen des Gesetzgebers, die Käufer zu entlasten, funktioniert in der Praxis nicht, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten plus Nebenkosten auf den Kaufpreis aufschlägt“, warnt Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker in einem Interview mit der Funke-Medien-Gruppe. „Wir sollten dort mit Kostenreduzierung anfangen, wo es um staatliche Einnahmen geht: bei den Grunderwerbsteuern. Das ist im Gegensatz zur Verschiebung der Maklerkosten im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich vereinbart. Hier warten wir auf einen Vorschlag von Finanzminister Scholz." In dieselbe Kerbe schlägt derzeit auch die FDP.

Reaktion von Haus & Grund
Präsident Kai Warnecke begrüßte die Vorstöße von CDU und FDP. Er forderte darüber hinaus, der Staat müsse kartellrechtlich gegen Preisabsprachen unter den Maklern vorgehen. „Natürlich empfehlen wir Kaufwilligen, über die Provision zu verhandeln“, betonte Warnecke. „In der Praxis ist das jedoch gerade in engen Märkten oft nicht möglich. Wenn man nicht bereit ist, die geforderte Gebühr zu zahlen, verkauft der Makler halt an einen anderen Interessenten.“

Das Gesetz des Marktes
Sowohl bezüglich der Höhe der Courtage als auch ihrer Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer haben sich vergleichsweise starre regional gebräuchliche Marktkonditionen eingespielt. Die Kosten machen zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises aus. Sie wird in einzelnen Ländern komplett vom Käufer gezahlt, in anderen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Bundesland Maklerprovision
gesamt
Anteil Käufer Anteil Verkäufer
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 7,14 % 0,00 %
Brandenburg 7,14 % 7,14 % 0,00 %
Bremen 7,14 %
oder 5,95 %
3,57 %
oder 5,95 %
3,57 %
oder 0,00 %
Hamburg 6,25 % 6,25 % 0,00 %
Hessen 5,95 % 5,95 % 0,00 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 5,95 % 0,00 %
Niedersachsen 7,14 %
oder 4,76 – 5,95 %
3,57 %
oder 4,76 – 5,95 %
3,57 %
oder 0,00 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Maklercourtage für Vermietungen
Das Bestellerprinzip für Vermietungen wurde im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes umgesetzt. Seit 1. Juni 2015 gilt: Wer die Leistung beauftragt, bezahlt. Im Juni 2016 hat das Bundesverfassungsgericht das Bestellerprinzip auf mehrere Verfassungsbeschwerden hin für grundgesetzkonform erklärt. Die Regelung sei gerechtfertigt, um sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken, die sich auf dem Mietwohnungsmarkt zulasten der Wohnungssuchenden auswirkten, so die Richter.

Auswirkungen auf den Mietwohnungsmarkt
Der Immobilienverband Deutschland (IVD), die größte Interessenvertretung der Immobilienmakler, beobachtet seit 15 Monaten einen Rückgang von Mietwohnungen. Einer IVD-Umfrage zufolge werden in öffentlichen Portalen bis zu vierzig Prozent weniger Mietwohnungen angeboten. Eine Erklärung hierfür könnte sein, dass viele Wohnungen unter der Hand vermietet oder auch vom Vormieter direkt an einen Nachmieter weitergegeben werden. Vor dem Inkrafttreten des Bestellerprinzips wurden von den befragten Maklern etwa gleich viele Miet- wie Kaufobjekte vermittelt. Aktuell werden knapp 70 Prozent Kaufimmobilien und nur noch rund 30 Prozent Mietobjekte durch die Makler vermittelt. Nach Einschätzung des Verbandes sind die Umsätze der Makler für die Mietervermittlung um bis zu 20 Prozent zurückgegangen. Signifikante Geschäftsaufgaben hat der IVD nicht registriert.