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Kabinettsbeschluss

Sonder-AfA kommt

Das Bundeskabinett hat eine Sonder-AfA (Absetzung für Abnutzung) zur Förderung des bezahlbaren Mietwohnungsbaus beschlossen. Einkommensteuerpflichtige Bauherren von Neubaumietwohnungen, aber auch Käufer können diese damit schneller abschreiben. Zusätzlich zur regulären zweiprozentigen AfA dürfen sie in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung je fünf Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes abschreiben. Die Sonder-AfA gilt auch für Investitionen in bestehende Gebäude, die zu neuem Wohnraum führen, wie zum Beispiel die Aufstockung eines Wohnhauses um eine weitere Etage. Die Baukosten dürfen jeweils nicht über 3.000 Euro pro Quadratmeter liegen und davon werden auch nur 2.000 Euro steuerlich wirksam.

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke begrüßte den Kabinettsbeschluss als einen weiteren Baustein zur Förderung von Wohneigentum, äußerte jedoch auch erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit dieser Maßnahme. Es sei zu befürchten, dass die befristete AfA angesichts der ohnehin großen Nachfrage auf dem Markt zu einem Anstieg der Baukosten beitrage und damit ihr eigentliches Ziel verfehle. „Wesentlich erfolgversprechender wäre eine generelle Erhöhung der linearen Abschreibung von zwei auf drei Prozent.“