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Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung?

Muss man seinen Vermieter hereinlassen, wenn er unangekündigt an der Tür klingelt, um in der Wohnung mal nach dem Rechten zu sehen? Die Antwort lautet erst mal nein,
denn ein Mieter übt in seiner Wohnung das Hausrecht aus – er kann also entscheiden, wen er in die Wohnung lässt und wen nicht. Dem Vermieter steht jedoch unter bestimmten Bedingungen ein Besichtigungsrecht zu.

In der Regel benötigt der Vermieter einen sachlichen Grund, um die vermietete Wohnung zu besichtigen. Ein solcher liegt unter anderem vor, wenn der Vermieter

  • die Wohnung einem Kaufinteressenten/einem potenziellen Nachmieter zeigen möchte,
  • oder ein von ihm beauftragter Dritter die Messvorrichtungen ablesen oder ein Mietwertgutachten erstellen möchte,
  • sich den Schaden ansehen möchte, weil der Mieter einen Mangel angezeigt hat 
  • einen begründeten Verdacht hat, dass der Mieter die Wohnung vertragswidrig nutzt, also zum Beispiel unerlaubt einen Kampfhund hält.

Allerdings muss der Vermieter seinen Besuch rechtzeitig ankündigen und den Termin mit dem Mieter absprechen. Dies sollte er schriftlich tun, drei Termine zur Auswahl stellen und den Grund des Besuches nennen. Bei berufstätigen Mietern wird der Vermieter den beabsichtigten Termin circa vier Tage zuvor unter Nennung einer Uhrzeit anmelden müssen, bei einem nicht berufstätigen Mieter wurde eine Vorankündigung von 24 Stunden für angemessen erachtet. Die Besichtigungstermine dürfen nicht zur Unzeit erfolgen, ferner darf der Mieter geplante Termine am Wochenende oder an Feiertagen ablehnen. Des Weiteren sind viele Besichtigungstermine in kurzer Zeit unangemessen, weshalb der Vermieter nicht mehr als einen Besichtigungstermin – unter Umständen mit allen Kauf- und Mietinteressenten – pro Woche einplanen sollte.

Bei einem Notfall und gleichzeitiger Abwesenheit des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung zu betreten beziehungsweise sie öffnen zu lassen, ohne zuvor einen Besichtigungstermin mit dem Mieter vereinbart zu haben, etwa bei einem Wasserrohrbruch. Ansonsten darf sich der Vermieter nicht eigenständig Zutritt zur Wohnung verschaffen, er würde sonst Hausfriedensbruch begehen.

Lässt der Mieter den Vermieter abredewidrig nicht in die Wohnung, könnte er sich schadensersatzpflichtig machen und schlimmstenfalls sogar die Kündigung des Mietverhältnisses riskieren.

Vermieter, die einen sachlichen Grund haben und vom Mieter nicht in die Wohnung gelassen werden, bekommen Hilfe bei den Rechtsberatern von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Olinda Hoffmann RechtstippOlinda Hoffmann
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt