Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

BGH-Urteil

Musizieren ja – aber nur in Grenzen

Hausmusik muss in gewissen Grenzen als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein. Im Streitfall dürfen die Gerichte keine zu strengen Maßstäbe anlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 26. Oktober 2018, V ZR 143/17).

Eine generelle Regelung, wie oft und wie lange jemand in seiner Wohnung musizieren darf, gibt es nicht. Der BGH sagt, es komme immer auf den Einzelfall an – die Art des Instruments und des Musizierens, die wahrnehmbare Lautstärke im Nachbarhaus, die Wohnsituation und mögliche Erkrankungen der Nachbarn. Die Bundesrichter halten zwei bis drei Stunden an Wochentagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen als Richtwert für angemessen. Dabei seien Ruhezeiten über Mittag und in der Nacht einzuhalten. Ob ein Freizeit- oder ein Berufsmusiker übe, spiele dabei keine Rolle.

Im konkreten Fall hatten die Bewohner eines Reihenhauses gegen den Eigentümer des benachbarten Hauses geklagt. Sie fühlten sich durch das Trompetenspiel des Berufsmusikers gestört. Nach eigenen Angaben spielte der Beklagte an zwei Tagen der Woche jeweils maximal drei Stunden im Erdgeschoss und in einem Proberaum im Dachgeschoss Trompete. Darüber hinaus unterrichtete er wöchentlich zwei Stunden externe Schüler an der Trompete. Er berücksichtigte dabei jeweils die Mittags- und Nachtruhe.

Das zuständige Amtsgericht hatte zunächst entschieden, der Beklagte müsse geeignete Maßnahmen ergreifen, damit seine Musik auf dem Anwesen der Kläger nicht wahrgenommen werden könne. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht erreichte der Beklagte einen Teilerfolg. Danach sollte ihm das Trompetenspiel nur noch im Dachgeschoss und auch dort nur zu eingeschränkten Tageszeiten erlaubt sein. Das Gericht verbot zudem die Erteilung von Musikunterricht.

Der Bundesgerichtshof verwies den Fall nun zur erneuten Entscheidung zurück an das Landgericht. Dies habe einen zu strengen Maßstab angelegt.