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Mieterselbstauskunft:

Was ist das und was darf der Vermieter fragen?

Neben dem Einkommensnachweis gehört die Selbstauskunft des Mieters zu den Unterlagen, auf die Vermieter bei der Bewerbung um eine Wohnung den meisten Wert legen. Eingesetzt werden hierbei in Regel vorfertigte Formulare, in welchen der potentielle Mieter aufgefordert wird Angaben zu seinen familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen. Eine Mieterselbstauskunft dient daher dem Interesse des Vermieters, sich vorab ein Bild über seinen möglichen Mieter zu verschaffen.

Aber was darf im Rahmen einer Mieterselbstauskunft überhaupt zulässiger Weise abgefragt werden? Der rechtliche zulässige Rahmen für Selbstauskünfte wird gemäß der Vorschrift von Treu und Glauben im Sinne von § 242 BGB zusammen mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der betroffenen Mieter festgelegt. Danach darf der Vermieter grundsätzlich nur Fragen stellen, die das Mietverhältnis tatsächlich betreffen. So sind z.B. Fragen zu Nationalität, sexueller Orientierung oder ethnischen Herkunft nicht zulässig. Sofern derartige unzulässige Fragen dennoch vom Vermieter abgefragt werden, hat der potentielle Mieter das Recht die Frage mit einer Lüge zu beantworten. Soweit sich eine derartige Lüge später herausstellen sollte, hat der Vermieter kein Kündigungsrecht aufgrund dieser Lüge. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens des potentiellen Mieters hat Vermieter auch kein Recht Auskünfte von Dritten (z.B. Schufa) hinsichtlich der Prüfung der finanziellen Situation des Mieters einzuholen.

Zulässige Fragen im Rahmen einer Selbstauskunft sind hingegen etwa Fragen zu Familienstand, Arbeitgeber und Arbeitsort, zu ausstehenden Mietschulden, Haustieren und zur Anzahl der Haushaltsmitglieder. Macht der Mieter hinsichtlich zulässiger Fragen falsche Angaben, hat der Vermieter nach Kenntniserlangung die Möglichkeit den Mietvertag wegen arglistiger Täuschung anzufechten oder außerordentlich zu kündigen.

Falls es nicht zum Abschluss eines Wohnungsmietvertrags kommt, kann der potentielle Mieter aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen verlangen, dass seine Selbstauskunft vernichtet wird. Ebenfalls darf eine Mieterselbstauskunft keinesfalls an Dritte weitergegeben werden.

Vermieter, die sich über die Mieterselbstauskunft und zulässige Fragen informieren wollen, bekommen Hilfe bei den Rechtsberatern von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.
Olinda Hoffmann RechtstippOlinda Hoffmann, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Haus & Grund Frankfurt