Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11

Menü
Topthemen

Gesetzgebung

Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes

Die energetischen Anforderungen an den Gebäudebestand sollen nicht weiter verschärft werden. Wer neu baut, muss nur die geltende Energieeinsparverordnung einhalten und damit KfW-70-, nicht jedoch KfW-55-Niveau erreichen. Das sieht der nun vorliegende Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Darin sollen das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengefasst und somit die vorhandenen Regelwerke vereinheitlicht werden. Zwei Gesetzentwürfe waren in den vergangenen Legislaturperioden gescheitert. Kernelemente daraus finden sich im aktuellen Entwurf wieder.

Neu ist die nun vorgesehene Innovationsklausel. Danach dürfen die Bundesländer auf Antrag genehmigen, dass bei energetischen Gebäudemodernisierungen von den gesetzlichen Energieeinsparvorschriften abgewichen wird, wenn die Energieeinsparungen bei einem anderen Gebäude in der Nähe entsprechend höher ausfallen. Haus & Grund Präsident Kai Warnecke begrüßte diese Verrechnungsidee als einen positiven Ansatz, der Quartierslösungen ermöglicht und den Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich insgesamt reduziert. Ebenfalls neu ist, dass gebäudenah erzeugte Fotovoltaik für die Erfüllung der energetischen Standards stärker berücksichtigt werden kann.

Die ursprünglich geplante Verpflichtung zur Ausstellung eines vorläufigen Energieausweises nach Baubeginn auf der Basis des geplanten Gebäudes findet sich im Gesetzentwurf nicht wieder. Allerdings werden zahlreiche Details rund um den Energieausweis neu geregelt. Dieser soll künftig verbindliche Angaben von CO2-Emissionen enthalten. Außerdem richtet sich die Einteilung der Effizienzklassen künftig nicht mehr nach der Endenergie, sondern nach dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch.