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Energiesammelgesetz

Eigentümer profitieren von neuen Regelungen

Das Energiesammelgesetz wurde vor allem wegen der Kürzung der Fördersätze für Solarstrom heftig kritisiert. Tatsächlich enthält das Ende 2018 von der Bundesregierung beschlossene Gesetz aber auch einige Regelungen, die eher Verbesserungen für private Eigentümer bringen.

Kein nächtliches Dauerblinken der Windräder mehr
Das störende Blinken der Windräder während der Nacht hat nun ein Ende. Windanlagen dürfen nur noch dann leuchten, wenn ein Flugzeug naht. Betreiber von Windrädern sind dazu verpflichtet, bis 2021 eine sogenannte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung nachzurüsten. Anwohner können sich bei Verstößen an die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder das Ordnungsamt wenden.

Fortsetzung der Förderung von KWK-Anlagen
Die bis Ende 2017 geltende EEG-Privilegierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) wird fortgesetzt. Betreiber zahlen für neue und alle seit dem 1. August 2014 in Betrieb gegangenen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis ein oder ab zehn Megawatt nur 40 Prozent der EEG-Umlage auf den Eigenstrom. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Zudem wird die Förderung über das KWKG bis 2025 verlängert.

Kürzung der Solarstromvergütung entlastet Verbraucher
In den vergangenen Jahren sind die Kosten für den Bau von Solarstromanlagen weiter gesunken. Eine Reduzierung der Vergütungssätze war nötig, um die Überförderung von neuen Anlagen ab einer Leistung von 40 Kilowatt (kW) zu beenden. Für kleine Solarstromanlagen bis 40 kW, wie sie für die Mehrzahl der Ein- und Mehrfamilienhäuser infrage kommen, ändert sich nichts. Für sie gelten die bestehenden Vergütungsregelungen fort.

Kurz notiert

Hinter dem Energiesammelgesetz verbergen sich Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).