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Sonnenstrom aus der Steckdose

Neue Norm ebnet Weg für Stecker-Solar-Geräte

Man nehme ein Solarmodul, befestige es an der Brüstung eines sonnigen Balkons und produziere so einen Teil des im Haushalt benötigten Stroms selbst. Die Idee klingt verlockend einfach und ist technisch bereits seit Jahren umsetzbar. Bis vor Kurzem bewegten sich die Besitzer der kompakten Geräte jedoch in einer rechtlichen Grauzone – sie verstießen gegen geltende Elektrotechnik-Normen. Auf Drängen von Umweltverbänden wurde nun die wichtigste Norm geändert.

Schätzungen zufolge liefern bereits rund 30.000 Stecker-Solar-Geräte preiswerten Strom vom Balkon.

Einfache Technik
Der große Vorteil der kraftvollen Geräte ist: Sie lassen sich mit wenig Aufwand auch von Laien auf- und wieder abbauen. „Ein typisches Stecker-Solar-Gerät besteht aus ein bis zwei Modulen mit einer Leistung von 250 bis 300 Watt“, beschreibt Thomas Seltmann, Solarexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Ein solches Modul samt Wechselrichter und Montagematerial ist ab etwa 350 Euro zu haben. Damit kann man dann so viel Strom produzieren, wie eine Waschmaschine oder zwei Kühlschränke im Jahr verbrauchen.“ Stecker-Solar-Geräte werden vorrangig über das Internet vertrieben. Auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie (www.pvplug.de) ist eine Produktübersicht zu finden. Der nächste Schritt in Richtung formale Vereinfachung ist eine Produktnorm. Solange diese noch in Arbeit ist, sollten sich Eigentümer an den von der DGS empfohlenen Sicherheitsstandards orientieren und vom Hersteller bestätigen lassen, dass er diese einhält.

Ein geeigneter Platz und der Anschluss ans Hausnetz
Der ideale Platz für ein Stecker-Solar-Gerät ist an der nicht verschatteten Brüstung eines Balkons, der nach Osten, Süden oder Westen ausgerichtet ist. Auch das Dach eines Nebengebäudes, der Garage und natürlich des Wohngebäudes kommt infrage. Im Solarmodul wird die Sonnenenergie in Gleichstrom umgewandelt, dann im Wechselrichter zu Wechselstrom verarbeitet und direkt in das eigene elektrische Hausversorgungsnetz eingespeist. Komplizierte Verkabelungen sind dafür nicht nötig. Ob das Gerät mit einer haushaltsüblichen Schuko-Steckdose verbunden werden darf, ist in der Fachwelt jedoch noch heftig umstritten. „Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Standard-Schuko-Stecker technisch in irgendeiner Form unsicher wären“, sagt Thomas Seltmann. Wer möglichen Diskussionen – beispielsweise mit dem Netzbetreiber – von vornherein ausschließen will, lässt vom Elektriker eine spezielle Steckdose im Außenbereich installieren. Er kann dann auch gleich prüfen, ob der Stromkreis der Installationsnorm für die Solar-Einspeisung entspricht.

Stecker-Solar-Geräte in unterschiedlichen Eigentümerverhältnissen

Die Anwendung von Stecker-Solar-Geräten stellt grundsätzlich eine bauliche Änderung dar. Ein alleiniger Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses hat damit keine rechtlichen Probleme. Eine Baugenehmigung ist in der Regel hierfür nicht erforderlich.

In einer Eigentümergemeinschaft hingegen müssen die Wohnungseigentümer die Installation des Geräts einstimmig beschließen. Kommt ein solcher Beschluss nicht zustande, scheitert die Anbringung eines Geräts. Üblicherweise geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Anbringung eines Fremdkörpers an der Außenfassade eine Beeinträchtigung im Sinne des § 14 des Wohnungseigentumsgesetzes darstellen kann und damit unzulässig ist. Eine Ausnahme von diesen Vorgaben kann gelten, wenn das Gerät so angebracht wird, dass es von außen nicht sichtbar ist.