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Eigenbedarf - Muss der Vermieter die Zukunft kennen?

Der Vermieter kann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches liegt insbesondere dann vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Eine Eigenbedarfskündigung kann sich allerdings als treuwidrig darstellen, wenn sie aus Gründen erfolgt, die bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorlagen. Der Vermieter verhält sich widersprüchlich, vermietet er die Wohnung auf unbestimmte Zeit, obwohl er zumindest erwägt, in absehbarer Zeit diese selbst zu gebrauchen. Aus dieser Überlegung folgt die Verpflichtung des Vermieters, den Mieter vor Mietvertragsabschluss über die Absicht oder die Aussicht einer begrenzten Mietdauer aufzuklären. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist die ausgesprochene Eigenbedarfskündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Doch wie weit müssen die Überlegungen des Vermieters bei Vertragsabschluss reichen? Muss der Vermieter gar einen detaillierten Zehnjahresplan anstellen?
Nein, Vermieter können seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2015 aufatmen!  Die Verpflichtung des Vermieters reicht nicht so weit, als das dieser von sich aus vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrages unaufgefordert Ermittlungen über einen möglichen künftigen Eigenbedarf anzustellen braucht.

Eine rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung liegt deshalb dann nicht vor, wenn der Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag wegen eines nach Vertragsabschlusses entstandenen Eigenbedarfs kündigt und das Entstehen dieses Eigenbedarfs für ihn zwar im Rahmen einer Bedarfsvorschau erkennbar gewesen wäre, er jedoch bei Vertragsabschluss eine derartige Kündigung zumindest nicht erwogen hat.

Bei der Beurteilung des Entschlusses des Vermieters, Eigenbedarf geltend zu machen, darf nicht alleine auf seine Darstellung abgestellt werden. Vielmehr hat eine Würdigung der Gesamtumstände zu erfolgen. Auch objektive Anhaltspunkte müssen berücksichtigt werden.

Vor Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung ist das Einholen von fachkundigem Rat sicher sinnvoll.

Sie haben Fragen zur Eigenbedarfskündigung oder anderen Themen des Miet- und Wohnungseigentumsrecht? Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. helfen Ihnen gerne weiter.

Tanita Sljivic RechtstippTanita Sljivic
Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt