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Häufiges Streitthema

Markise in der WEG

Das Anbringen einer Markise ist eine bauliche Veränderung am Gebäude. Da sich durch sie der optische Gesamteindruck der Wohnanlage ändert, sind alle Eigentümer betroffen. Also müssen in der Regel auch alle Eigentümer zustimmen, wenn ein einzelner eine Markise montieren will. Soll hingegen die gesamte Wohnanlage mit Markisen ausgestattet werden, so kann dies als Modernisierung mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Eine solche Mehrheit reicht auch aus, wenn nur auf einer Seite des Gebäudes Sonnenschutz angebracht werden soll. Da es über Markisen häufig Streit in Eigentümergemeinschaften gibt, sind in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung oft Bestimmungen hinsichtlich ihrer Montage sowie Festlegungen bezüglich der Farbauswahl und der Art der Markise verankert.

TIPP

Fällt die Einigung in der Eigentümergemeinschaft schwer, können ein oder mehrere Sonnenschirme eine Lösung sein. Sie verändern nichts am Gemeinschaftseigentum und gehören zur Nutzung der Immobilie dazu.