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Neuer Vorschlag von Haus & Grund

Energetische Modernisierung steuerlich fördern

Private Immobilieneigentümer haben in den vergangenen Jahren erheblich dazu beigetragen, die CO2-Bilanz zu verbessern. Dennoch: Nach dem Klimaschutzbericht 2018 wird Deutschland sein Klimaziel für das Jahr 2020 – eine Verringerung der Treibhausgase um 40 Prozent gegenüber 1990 – um acht Prozent und damit deutlich verfehlen. Haus & Grund Deutschland hat nun einen Vorschlag erarbeitet, wie Eigentümer motiviert werden können, noch mehr zu tun. Erfolgen soll dies durch eine gezielte steuerliche Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen im Wege einer Sonderabschreibung.

Der Vorschlag sieht vor, in Anlehnung an die erhöhte (degressive) Abschreibungsmöglichkeit für denkmalgeschützte Immobilien, eine Abschreibung von Kosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand zu ermöglichen.

Stufenmodell zur Abschreibung
Der Begriff der energetischen Modernisierung soll sich dabei am mietrechtlichen Verständnis orientieren. Dort wird energetische Modernisierung als „bauliche Veränderung, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird“, definiert. Die dazu bisher entwickelte Abgrenzungspraxis ließe sich auch auf den steuerlichen Bereich übertragen. Statt der üblichen linearen Abschreibung von zwei Prozent über 50 Jahre sollen im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu neun Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu sieben Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur energetischen Modernisierung des Gebäudes dienen, absetzbar sein. Die Maßnahme wäre dann innerhalb von zwölf Jahren abgeschrieben. Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt könnte beispielsweise durch entsprechend gestaltete und aufgeteilte Handwerkerrechnungen geführt werden.

Ergänzung der bisherigen Förderinstrumente
Die bislang vorhandenen Fördermöglichkeiten für private Kleinvermieter sind gering. Sie beschränken sich zumeist auf den Bereich der Darlehensförderung einzelner Maßnahmen. Diese Art der Förderung ist in Niedrigzinsphasen wirtschaftlich wenig attraktiv und zudem oft mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.

Absage an AfA

Die geplante steuerliche Förderung für die Neuschaffung von Wohnraum wird es wohl vorerst nicht geben. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundestages zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus kurzfristig von der Tagesordnung für seine Sitzung vom 15. März 2019 heruntergenommen. Es wird derzeit nicht erwartet, dass dieser Entwurf in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 29. November 2018 verabschiedet. Es sah eine Sonderabschreibung vor, um den Bau neuer Mietwohnungen anzuregen. Kosten für neu geschaffenen oder erworbenen Wohnraum sollten in den ersten vier Jahren nach der Fertigstellung neben der normalen linearen Abschreibung von zwei Prozent jährlich in Höhe von fünf Prozent pro Jahr abgeschrieben werden können. Voraussetzung sollte sein, dass die Baukosten je Quadratmeter 3.000 Euro nicht übersteigen und die Immobilie mindestens zehn Jahre lang vermietet wird. Bemessungsgrundlage waren die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bis maximal 2.000 Euro. Die Regelung sollte für Bauanträge oder Bauanzeigen gelten, die zwischen dem 31. August 2018 und 1. Januar 2022 gestellt wurden oder werden. Der Bundesrat bemängelte die fehlende Begrenzung der Miethöhe im Gesetz sowie die Begrenzung der Herstellungs- und Anschaffungskosten in Höhe von 3.000 Euro pro Quadratmeter. Letztere war auch ein Kritikpunkt von Haus & Grund Deutschland in der Anhörung des Finanzausschusses Ende November 2018 gewesen.