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Neuvermietung

Was müssen Vermieter unbedingt beachten?

Die Entscheidung für eine bestimmte Mietpartei beinhaltet  immer auch eine Prognoseerwartung. Auch wenn die Vermietung einen Vertrauensvorschuss an den Mieter bedeutet, sollte nicht nur das „Bauchgefühl“ maßgeblich sein. Schaffen Sie Rechtssicherheit. Deshalb sollten  bestimmte Punkte immer beachtet werden:

1. Mietrecht ist nicht statisch, sondern dynamisch. Darum ist immer ein aktuelles Mietrechtsformular, welches sich an der geänderten Rechtsprechung orientiert, zu verwenden. Haus & Grund Frankfurt am Main bietet zudem drei unterschiedliche Mietvertragsformulare für drei unterschiedliche Mietsituationen: Vermietung einer Mietwohnung im Mehrfamilienhaus, Vermietung einer Eigentumswohnung und Vermietung eines Einfamilienhauses. Hier ist es wichtig, das richtige Mietvertragsformular zu nehmen, um sich künftigen Ärger, z. B. bei der Betriebskostenabrechnung zu ersparen. Vorsicht ist geboten bei den Zusatzvereinbarungen. Hier sollte unbedingt Rechtsrat eingeholt werden, um unwirksame Zusätze zu vermeiden oder gar durch einen unwirksamen Zusatz eine an sich wirksame Schönheitsreparaturklausel zunichte zu machen.

2.Mit Zustimmung des Mietinteressenten sollte eine Bonitätsauskunft eingeholt werden. Schließlich betrifft die Bonität die Hauptleistungspflicht des Mieters. 

3. Berechtigt ist das Einholen einer Mieterselbstauskunft. Hierzu ist der Interessent zwar nicht verpflichtet. Weigert sich jedoch der Mietinteressent, besteht hier ein sachlicher Grund zur Verneinung. Grundsätzlich gilt bei berechtigten Fragen des Vermieters,  dass dieser den Interessenten bei einer Verweigerung der Antwort den Vertragsabschluss im Rahmen seiner Privatautonomie deswegen ablehnen darf.

4. Auch sollte man sich als Vermieter einen Gehaltsnachweis des Arbeitgebers des Mietinteressesenten geben lassen. Denn danach kann man beurteilen, ob der Mieter auf Dauer in der Lage ist, seiner Verpflichtung zur Zahlung der Miete nachzukommen.

5. Bei der Vorlage des Personalausweises ist unbedingt darauf zu achten, die genaue Schreibweise von Vorname und Nachnahme des Interessenten festzuhalten. Aufgrund der DSGVO darf jedoch die sich aus dem Personalausweis ergebende ethnische Herkunft des Mieters nicht zur Grundlage der Vermietung gemacht werden.

6.Auch wenn eine Mietsicherheit auf die dreifache Nettokaltmiete beschränkt ist, sollte diese unbedingt vereinbart werden. Eine Barkaution kann in drei aufeinanderfolgenden Raten gezahlt werden. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietvertragsverhältnisses fällig. Die beiden folgenden Raten in den dann folgenden Monaten. Der Vermieter muss die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen insolvenzsicher zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Haus & Grund Frankfurt am Main empfiehlt hierzu die Hausbank München.

7. Zu Beginn des Mietvertragsverhältnisses ist unbedingt ein detailliertes Übergabeprotokoll zu fertigen, aus dem sich der Zustand des Mietobjektes zu Beginn des Mietvertragsverhältnisses genauestens ergibt. Dieses Übergabeprotokoll hat sodann eine hohe Beweiskraft. Schließlich muss der Vermieter beweisen, dass die Mietsache durch den Mieter während der Mietvertragsdauer beschädigt wurde. Also gilt es, bei Übergabe den Zustand jedes Raumes genau festzuhalten und zu vermerken, ob etwaige Schäden oder die Tatsache, dass keine Schäden vorhanden sind. Es ist darauf zu achten, dass das Übergabeprotokoll auch von der Mietpartei unterschrieben wird.

8. Trotz aller Vorsorgemaßnahmen kann es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen. Hier hilft der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, um das Prozessrisiko zu verringern. Haus & Grund hat leistungsstarke Vorteilspartner mit kostengünstigen Angeboten exklusiv für Mitglieder von Haus & Grund Frankfurt am Main. Sprechen Sie uns an.
Nikolaus Jung RechtstippNikolaus Jung
Geschäftsführer Haus & Grund Frankfurt