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Bauzwang und Enteignungen

Kommunen gehen unterschiedliche Wege

Was als Debatte um die Enteignung von Berliner Wohnungsunternehmen angefangen hat, ist längst auch bei den privaten Eigentümern hierzulande angekommen. Zum Beispiel in Tübingen, wo der grüne Oberbürgermeister Boris Palmer mit Bauzwang und Enteignung von Einzeleigentümern die Wohnungsdebatte führt.

Grund genug, genauer zu schauen, ob Palmers Vorstoß bald bundesweit Nachahmer findet.

Stadtentwicklung beginnt im Innenbereich
Brachliegende Grundstücke im Innenbereich unserer Städte und Gemeinden sind verschenktes Potenzial – für den Wohnungsbau und eine gute Stadtentwicklung. Unter Stadtplanern und Architekten herrscht in dieser Frage große Einigkeit. Um Attraktivität und Funktionalität von Ortskernen und Quartieren zu erhalten und weiterzuentwickeln, gilt es, Lücken zu schließen und Leerstände abzubauen, bevor der Ort nach außen wächst.

Dieser Idee folgte auch Palmer, als er jüngst ankündigte, die Eigentümer von 500 baureifen Grundstücken in Tübingen anzuschreiben. Palmer will erfragen, ob die Grundstückseigentümer bereit sind, ihr Bauland in den kommenden vier Jahren zu nutzen. Wollen sie das nicht, bietet die Stadt an, die Grundstücke abzukaufen: Wenn die Eigentümer auch das verweigern, droht der Oberbürgermeister mit einem Zwangsgeld und ganz am Schluss sogar mit Enteignung.

Baugebot heißt hoher Aufwand für geringen Ertrag
Das Baurecht erlaubt Städten und Gemeinden laut § 176 des deutschen Baugesetzbuches ein sogenanntes Baugebot für ungenutzte Grundstücke zu erlassen. Zur Durchsetzung eines Baugebots käme auch eine Enteignung in Betracht. Das Tübinger Vorgehen ist damit also prinzipiell möglich. Erst einmal ist ein Baugebot ein einfacher kommunaler Verwaltungsakt. Nicht mal ein Stadt- oder Gemeinderat müsste dem zustimmen. Und trotzdem ist kaum ein Fall bekannt, in dem das Baugebot jemals angewendet wurde. Das von Palmer angestrebte Verfahren wäre kompliziert und langwierig. Mit guten Gründen würden sich Grundstückseigentümer gegen die Enteignung wehren. Dem langwierigen Verfahren steht letztendlich eine magere Ausbeute gegenüber.

Kooperation statt Konfrontation
Andere Städte und Gemeinden suchen in der Kooperation mit den Eigentümern Lösungen für ungenutzte Flächen im Innenbereich. Hinter jeder Brache stehen in der Regel handfeste Entwicklungshemmnisse, die es zu überwinden gilt. Beispielhaft ist hier der Einsatz von Innenentwicklungsmanagern. Sie analysieren die Potenziale für die Innenentwicklung, sprechen Eigentümer und Investoren an und fungieren als zentraler Ansprechpartner. Zugleich kann der Innenentwicklungsmanager moderierend eingreifen, wenn über die Nutzung der Flächen verhandelt wird oder Konflikte mit der Nachbarschaft entstehen.