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Ist Videoüberwachung am Haus erlaubt?

Viele kennen es: In der sonst so friedlichen Nachbarschaft tanzt ein Nachbar aus der Reihe. Umso ärgerlicher wird es, wenn die Streitereien über das bloße Argumentieren hinausgehen. Beliebter Streitfall: Plötzlich findet man seine geliebte Thuja-Hecke zur Nachbarsgrenze beschädigt vor. In Frage kommt nur der ungeliebte Nachbar. Doch wie geht man in diesem Fall vor? Wie schütze ich mich und mein Eigentum vor unrechtmäßigen Eingriffen?

Bestenfalls sucht man zunächst die friedliche Aussprache mit dem Nachbarn.
Ist eine solche aussichtslos, ist zu fragen, ob die Beschädigung nachweisbar ist, und wie sich eine Wiederholung des Ärgernisses verhindern lässt.

Stehen keine Zeugen zur Verfügung, bringen Eigentümer gerne Videokameras an, um ihr Eigentum zu beschützen. Hier gilt es jedoch, einige Vorgaben zu beachten: Zwingende Voraussetzung ist, dass die Kamera lediglich auf das eigene Grundstück und damit weder auf das Nachbargrundstück noch auf öffentliche oder gemeinsame Wege gerichtet ist. Idealerweise ist die Videokamera so montiert, dass eine Überwachung des Nachbargrundstücks auch nicht teilweise möglich ist. Das Gleiche gilt für einen vor dem Grundstück befindlichen öffentlichen Bürgersteig. Eine solche Beobachtung würde in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn eingreifen, genauer: in dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Ein Verstoß kann zu Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche führen. Außerdem kann die Löschung der Aufnahmen verlangt werden.

Gleiches gilt auch für das Anbringen von Kamera-Attrappen. Auch diese können einen unzulässigen Überwachungsdruck beim Nachbarn oder Passanten erzeugen, wenn Sie nicht ausschließlich auf das eigene Eigentum gerichtet sind. Vor der Anbringung von Videokameras oder Kamera-Attrappen ist folglich sicherzustellen, dass diese nur auf das eigene Grundstück gerichtet sind.
Da lediglich das eigene Grundstück gefilmt wird, besteht dann auch keine Pflicht, die Aufzeichnungen zu löschen. Schließlich empfiehlt es sich, die Personen, die das Grundstück betreten, davon in Kenntnis setzen, dass es videoüberwacht wird. Und vielleicht zeigt die Anbringung der Kameras dann auch die erhoffte Wirkung beim ungeliebten Nachbarn und anderen unerwünschten Eindringlingen.
Tanja Petkovic RechtstippTanja Petkovic
Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.