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Mein Mieter verhindert die Mängelbeseitigung! Und jetzt?

Mit der Mängelanzeige durch den Mieter geht nicht selten zugleich eine Ankündigung der Mietminderung einher. Denn nach dem Gesetz hat ein Mieter für die Zeit, während der die Tauglichkeit der Mietsache durch Mängel gemindert ist, nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Wann die Minderungshöhe als „angemessen“ anzusehen ist, hängt insbesondere von der negativen Beeinträchtigung des Mieters ab und ist daher einzelfallabhängig.

Taucht ein Mangel in der vermieteten Wohnung auf, hat grundsätzlich der Vermieter für die Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungspflicht aufzukommen.

Problematisch gestaltet sich die Sachlage jedoch, wenn der Vermieter sich umgehend bereit erklärt, den entstandenen Mangel zu beheben, der Mieter dagegen die Mangelbeseitigung verhindert – etwa indem er Erhaltungsmaßnahmen pflichtwidrig nicht duldet oder gar den Zugang zur Wohnung verweigert und folglich die Beseitigung der Ursache für die Minderungsberechtigung verhindert.

In diesem Fall ist der Mieter nach Treu und Glauben nicht berechtigt, sich ab dem Zeitpunkt auf ein Minderungsrecht zu berufen, ab dem die Mangelbeseitigung ohne sein verhinderndes Verhalten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge voraussichtlich abgeschlossen gewesen wäre und der Vermieter wieder die ungeminderte Miete hätte verlangen dürfen.

Bestenfalls informiert der Vermieter den Mieter dann über die anstehenden Beseitigungsmaßnahmen und legt dar, dass auch er an einer raschen Beseitigung des Mangels interessiert ist.

Hilft auch dies nicht weiter, sollte der Vermieter seinen Mieter in solchen Fällen schriftlich auf dessen Mitwirkungs- und Duldungspflicht hinweisen und ankündigen, dass die Beseitigungsmaßnahmen bzw. das oftmals vorausgehende Besichtigungsrecht klageweise geltend gemacht wird, was mit Mehrkosten verbunden ist. Insbesondere sollte der Mieter darauf hingewiesen werden, dass eine Minderung auf Grund des Verstoßes gegen Treu und Glauben ausscheidet und die volle Miete zu zahlen ist.
Tanja Petkovic RechtstippTanja Petkovic
Rechtsanwältin bei Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.