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Gesetzentwurf

Pläne zur Verschärfung der Mietpreisbremse

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse in Umlauf gebracht.

Er sieht folgende Regelungen vor:
  • Die Mietpreisbremse soll um weitere fünf Jahre, also bis zum 31. Dezember 2025, verlängert werden. Zugleich werden die Länder ermächtigt, die dafür notwendigen Verordnungen mehrfach und bis zum letzten Tag dieses Zeitraums zu erlassen. Damit wird die Mietpreisbremse de facto um zehn Jahre verlängert.
  • Die Rügepflicht des Mieters bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse soll abgeschafft werden. Der Mieter könnte damit eine eventuell zu viel gezahlte Miete für bis zu zehn Jahre zurückfordern. Damit würden Vermieter einseitig belastet. Sie müssten zudem für jedes Mietverhältnis Rücklagen bilden.
  •  Für Neuvertrags- und Bestandsmieten soll als weiteres unbefristetes Instrument zur Dämpfung der Mieten ein allgemeiner „Mietendeckel“ eingeführt werden. Er soll die Miete grundsätzlich bei der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zwanzig Prozent kappen, wenn „ein geringes Angebot“ von vergleichbarem Wohnraum besteht. Diese Deckelung soll auch für die bisherigen Ausnahmefälle der Mietpreisbremse gelten, also etwa, wenn sich der Vermieter auf die Vormiete beruft. Nur für einen Teil der Neubauten sowie zur Deckung laufender Aufwendungen soll der Mietendeckel überschritten werden dürfen.
  • Bereits das Anbieten von Immobilien zu angeblich überhöhten Preisen soll abmahnfähig sein.
So bewertet Julia Wagner, Referentin Recht bei Haus & Grund Deutschland den Entwurf:
Das Papier wurde zunächst vorbei am Koalitionspartner und den betroffenen Verbänden einer kleinen Gruppe von Journalisten vorgestellt. Damit wurde erneut mediale Meinungsmache gegen Vermieter betrieben. Der noch unabgestimmte Entwurf wird in dieser Form mit aller Wahrscheinlichkeit nicht in den Bundestag eingebracht werden. Er zeigt jedoch mit aller Deutlichkeit, in welche Richtung sich die Wohnungspolitik der SPD bewegt.