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Gebäudeenergiegesetz

Entwurf in der Endabstimmung

Das Gebäudeenergiegesetz ist auf der Zielgeraden: Bis Ende Juni konnten die Länder und die Branchenverbände zu dem aktuellen Gesetzentwurf Stellung beziehen. Der Kabinettsbeschluss ist nach wie vor (Stand: 3. Juli 2019) für Mitte des Jahres vorgesehen.

Aus Sicht von Haus & Grund ist der Entwurf ein Schritt in die richtige Richtung. „Es ist ein gutes Signal, dass an dem Gebot der Wirtschaftlichkeit festgehalten wird und die energetischen Anforderungen an den Gebäudebestand nicht weiter verschärft werden. Die Politik hat offenbar erkannt, dass Verschärfungen von Anforderungen die Umsetzung der Klimaziele eher behindern als befördern“, betont Verbandspräsident Kai Warnecke. Ebenfalls positiv bewertet er die vorgesehene Innovationsklausel, nach der die Bundesländer bei energetischen Modernisierungen Abweichungen von gesetzlichen Energieeinsparvorschriften genehmigen können, wenn die Energieeinsparungen bei einem anderen Gebäude in der Nähe entsprechend höher ausfallen: „Diese Verrechnungsidee ermöglicht Quartierslösungen und reduziert den Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich insgesamt.“

Kritisch sieht Haus & Grund die vorgesehenen Neuerungen rund um den Energieausweis. Er soll künftig verbindliche Angaben von CO2-Emissionen enthalten. Außerdem richtet sich die Einteilung der Effizienzklassen künftig nicht mehr nach der Endenergie, sondern nach dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch. Haus & Grund fordert, die Pflicht zur Angabe der Energiekennwerte in Immobilienanzeigen abzuschaffen. Darüber hinaus sollten Energieausweise in Form der Verbrauchsausweise beibehalten werden.