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Grundsteuerreform

Was geschieht mit den Hebesätzen?

Dass die Grundsteuer-Pläne von Bundesfinanzminister Scholz für viele Eigentümer und Mieter deutliche Mehrkosten mit sich bringen, hat Haus & Grund mit zahlreichen Beispielfällen belegt. Finanzminister Scholz ist sich dieses Problems bewusst und reicht es an die Kommunen weiter. Er appelliert an die Kommunen, ihre Grundsteuer-Hebesätze entsprechend anzupassen, um „Belastungsverschiebungen (…) auszugleichen“. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dazu bekannt, dem Folge leisten zu wollen. Doch was sagen die Kommunen selbst dazu?

Wir haben mehr als 1600 Bürgermeister in Deutschland gefragt, ob sie den Hebesatz der Grundsteuer nach einer Reform so anpassen werden, dass das Grundsteueraufkommen innerhalb der Gemeinde in etwa gleichbleibt. 630 Bürgermeister (38 Prozent der Befragten) haben bislang reagiert.

Zwar lehnen bisher nur sehr wenige Befragte eine Hebesatzanpassung zum Ausgleich von Steuerbelastungen völlig ab. Zwei von drei Antwortenden – und damit ein Viertel aller Befragten – wissen aber nicht, wie sie im Falle einer Reform reagieren werden. Dabei wird vielfach auf die Zuständigkeit des Stadt- bzw. Gemeinderates verwiesen oder darauf, dass über die Anpassung erst 2024 entschieden werden könne und die dann bestehende Zusammensetzung der Gemeindevertretung nicht bekannt sei. Eine klare Positionierung wird also vielfach vermieden. Der bürokratische Aufwand wird von vielen skeptisch gesehen. Die zahlreichen Antwortschreiben, die uns neben oder anstelle der ausgefüllten Fragebögen erreichten, haben insgesamt eine große Verunsicherung der Bürgermeister aufgezeigt. Es liegt nun bei Bund und Ländern, diese Verunsicherung zu beseitigen und die Kommunen auf die Schritte vorzubereiten, die im Falle der geplanten Reform dringend notwendig werden, um die Steuerlast auf Bundesebene konstant zu halten.

Am 24. Juni 2019 hat das Bundeskabinett ein dreiteiliges Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Es besteht aus:

1.   einem Gesetzentwurf, mit dem eine bundeseinheitliche (wertabhängige) Regelung für die Grundsteuerberechnung vorgeschlagen wird,

2.   einem Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung, der den Ländern eigene, vom Bundesvorschlag abweichende, Regelungen zur Grundsteuerberechnung ermöglicht sowie

3.   einem Gesetzentwurf zur Regelung einer Baulandsteuer („Grundsteuer C“), der den Gemeinden einen „Strafaufschlag“ auf den Grundsteuer-Hebesatz für unbebaute, aber baureife Grundstücke gestattet.

Eine erste Lesung dieses Pakets im Bundestag hat ebenfalls bereits stattgefunden. Es muss wegen der vorgesehenen Grundgesetzänderung Mehrheiten auch unter Einbeziehung der außerhalb der Großen Koalition stehenden Parteien finden. Kommt das Paket, liegt der Ball wieder bei den Ländern, die sich dann für eine Methode der Grundsteuerbemessung entscheiden und, wenn sie vom Scholz-Vorschlag abweichen wollen, ihr Konzept rechtzeitig bis zum 31. Dezember 2019 in Gesetzesform gießen müssen.